Kundmachung der Bundesregierung vom 19. Dezember 1978 über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 5. November 1978
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Volksabstimmungsgesetzes 1972, BGBl. Nr. 79/1973, wird kundgemacht:
Bei der Volksabstimmung vom 5. November 1978 über den Gesetzesbeschluß des Nationalrates vom 7. Juli 1975 betreffend das „Bundesgesetz vom 7. Juli 1978 über die friedliche Nutzung der Kernenergie in Österreich (Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf)“ wurden 3 183 486 Stimmen gültig abgegeben.
Hievon lauteten 1 576 709 Stimmen (das sind 49,5 vH) auf „ja“ und 1 606 777 Stimmen (das sind 50,5 vH) auf „nein“.
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