Kundmachung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten über die Rechtsstellung von Einrichtungen der KSZE in Österreich

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1993-10-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1994-03-03
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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materiell derogiert durch BGBl. Nr. 149/1994

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Rechtsstellung von Einrichtungen der KSZE in Österreich, BGBl. Nr. 511/1993, wird kundgemacht:

materiell derogiert durch BGBl. Nr. 149/1994

Nachstehende Einrichtungen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) mit Sitz in Österreich haben gemäß § 1 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes in Österreich Rechtspersönlichkeit:

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