Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Benennung der Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH zum Übertragungsnetzbetreiber
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 34 Abs. 8 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010, wird kundgemacht:
Die „Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control)“ hat mit Bescheid vom 1. Juni 2012, Zl. V ZER 02/11, festgestellt, dass die Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH die Voraussetzungen des § 24 ElWOG 2010 erfüllt und somit als eigentumsrechtlich entflochtener Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 34 Abs. 1 Z 1 ElWOG 2010 zertifiziert wird.
Gemäß § 34 Abs. 8 ElWOG 2010 wird die Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH somit als Übertragungsnetzbetreiber benannt.
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