Änderungshistorie

Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV)

26 Versionen · 2008-04-23

Änderungen vom 2018-03-01

@@ -14,7 +14,7 @@
<sup>1</sup> Es werden folgende Tierkategorien nach Domestikationsstatus unterschieden:
- a. Haustiere: domestizierte Tiere der Pferde-, Rinder-, Schweine-, Schafund Ziegengattung, ausgenommen der exotischen Arten; domestizierte Yaks und Wasserbüffel; Lamas und Alpakas; Hauskaninchen, Haushunde und Hauskatzen; Haustauben sowie Hausgeflügel wie Haushühner, Truthühner, Perlhühner, Hausgänse und Hausenten;
<sup>4</sup> , Rinder-, Schweine-, Schafa. Haustiere: domestizierte Tiere der Equidenund Ziegengattung, ausgenommen der exotischen Arten; domestizierte Yaks und Wasserbüffel; Lamas und Alpakas; Hauskaninchen, Haushunde und Hauskatzen; Haustauben sowie Hausgeflügel wie Haushühner, Truthühner, Perlhühner, Hausgänse und Hausenten;
- b. Wildtiere: Wirbeltiere, ausser den Haustieren, sowie Kopffüsser und Panzerkrebse.
@@ -26,8 +26,6 @@
- c. Versuchstiere: Tiere, die in Tierversuchen eingesetzt werden oder zur Verwendung in Tierversuchen vorgesehen sind.
<sup>3</sup> Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
###### Fussnoten
[^1]: SR 455
@@ -35,3 +33,5 @@
[^2]: SR 814.91
[^3]: Fassung gemäss Ziff. I der V vom 23. Okt. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 3709).
[^4]: Ausdruck gemäss Ziff. I der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 573). Diese Änd. wurde in den in der AS genannten Bestimmungen vorge- nommen.
2008-04-23
TSchV
Originalfassung Text zu diesem Datum