Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
§ 1
Arzneimittel,
die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung bestimmte Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind oder
die Zubereitungen aus den in der Anlage 1 bestimmten Stoffen oder Zubereitungen aus Stoffen sind oder
denen die unter Nummer 1 oder 2 genannten Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind,
dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden (verschreibungspflichtige Arzneimittel), soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.
§ 2
(1) Die Verschreibung muss enthalten:
Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis, der Klinik oder einer sonstigen Gesundheitseinrichtung der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person) oder, sofern diese nicht in einer Gesundheitseinrichtung tätig ist, die Anschrift der verschreibenden Person, jeweils einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme,
Datum der Ausfertigung oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, das Datum der qualifizierten elektronischen Signatur,
Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,
Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke,
4a. bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem eine Teilmenge abgegeben werden soll, sowie eine Gebrauchsanweisung; einer Gebrauchsanweisung bedarf es nicht, wenn das Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird;
Darreichungsform, sofern dazu die Bezeichnung nach Nummer 4 oder Nummer 4a nicht eindeutig ist,
abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels,
6a. sofern das Arzneimittel zur wiederholten Abgabe auf dieselbe Verschreibung bestimmt sein soll, einen Vermerk mit der Anzahl der Wiederholungen,
die Dosierung; dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird,
Gültigkeitsdauer der Verschreibung,
bei tierärztlichen Verschreibungen zusätzlich sowie anstelle der Angaben nach Nummer 3 der Name des Tierhalters und Zahl und Art der Tiere, bei denen das Arzneimittel angewendet werden soll, sowie bei Verschreibungen für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Identität der Tiere,
die Dosierung pro Tier und Tag,
die Dauer der Anwendung und
sofern das Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren verschrieben wird, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Indikation und die Wartezeit,
die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur.
(1a) Den aus Deutschland stammenden ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen sind entsprechende Verschreibungen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und aus der Schweiz gleichgestellt, sofern diese die Angaben nach Absatz 1 aufweisen und dadurch ihre Authentizität und ihre Ausstellung durch eine dazu berechtigte ärztliche oder zahnärztliche Person nachweisen. Die Regelungen des § 3a sowie der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung bleiben unberührt.
(1b) Eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung, die zu dem Zweck ausgestellt wird, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz eingelöst zu werden, hat folgende Angaben zu enthalten:
Name, Vorname und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,
Datum der Ausfertigung,
Name, Vorname sowie eine die berufliche Qualifikation erkennen lassende Berufsbezeichnung der verschreibenden ärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person),
Anschrift der verschreibenden Person einschließlich der Bezeichnung des Mitgliedstaates, ihrer Telefon- oder Telefaxnummer unter Angabe der Ländervorwahl und ihrer E-Mail-Adresse,
handschriftliche oder digitale Unterschrift der verschreibenden Person je nach Medium der Verschreibung,
die nach Artikel 1 Nummer 21 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. L 311 vom 28.11.2001, S. 67), die zuletzt durch die Richtlinie 2012/26/EU (ABl. L 299 vom 27.10.2012, S. 1) geändert worden ist, gebräuchliche Bezeichnung des Arzneimittels (internationaler Freiname); die Bezeichnung eines Fertigarzneimittels darf verwendet werden, wenn
das verschriebene Arzneimittel ein biologisches Arzneimittel nach Nummer 3.2.1.1. Buchstabe b des Anhangs I Teil 1 der Richtlinie 2001/83/EG ist oder
die verschreibende Person es für medizinisch erforderlich hält; in diesem Fall hat die Verschreibung eine kurze Begründung für die Verwendung der Fertigarzneimittelbezeichnung zu enthalten,
abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels, seine Wirkstärke im Sinne der Richtlinie 2001/83/EG und die Darreichungsform,
Dosierung.
(2) Ist die Verschreibung für den Praxisbedarf einer verschreibenden Person, für ein Krankenhaus, für Einrichtungen oder Teileinheiten von Einrichtungen des Rettungsdienstes, für Bordapotheken von Luftfahrzeugen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät vom 4. März 1970 (BGBl. I S. 262), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, für eine Tierklinik oder einen Zoo bestimmt, so genügt an Stelle der Angaben nach Absatz 1 Nr. 3, 7 und 9 ein Vermerk, dass die Verschreibung für eine dieser Einrichtungen erfolgt.
(2a) Ist die Verschreibung für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Naloxon, die zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung zugelassen sind, für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges, der Zollbehörden, der Bundeswehr, der Ordnungsbehörden oder der Bundes- und Landespolizei bestimmt, so genügt an Stelle der Angaben nach Absatz 1 Nummer 3 und 7 ein Vermerk, dass die Verschreibung für eine dieser Einrichtungen erfolgt.
(3) In die Verschreibung eines Arzneimittels, das zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs zugelassen ist und das nur in einer Einrichtung im Sinne des § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes angewendet werden darf, ist an Stelle der Angaben nach Absatz 1 Nr. 3 ein entsprechender Vermerk zu setzen.
(3a) Bei Arzneimitteln, die den Wirkstoff Esketamin enthalten und die zur intranasalen Anwendung bestimmt sind, ist auf der Verschreibung durch die verschreibende Person zu vermerken, dass das Arzneimittel nicht an die Patientin oder den Patienten, sondern nur an die Arztpraxis oder die Klinik, der die verschreibende Person angehört, abgegeben werden darf. Fehlt auf der Verschreibung der Vermerk nach Satz 1, so kann der Apotheker oder die Apothekerin die Verschreibung um die Angaben nach Satz 1 ergänzen, wenn nach den für ihn oder sie erkennbaren Umständen ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
(4) Fehlt bei Arzneimitteln in abgabefertigen Packungen die Angabe der Menge des verschriebenen Arzneimittels, so gilt die kleinste Packung als verschrieben.
(5) Fehlt die Angabe der Gültigkeitsdauer, so gilt die Verschreibung drei Monate.
(6) Fehlt das Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist, oder fehlen Angaben nach Absatz 1 Nummer 2, nach Nummer 5, zur Gebrauchsanweisung nach Nummer 4a oder zur Dosierung nach Nummer 7, so kann der Apotheker, wenn ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht möglich ist, die Verschreibung insoweit ergänzen.
(6a) Fehlt der Vorname der verschreibenden Person oder deren Telefonnummer zur Kontaktaufnahme oder der Hinweis in der Verschreibung auf einen Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine schriftliche Dosierungsanweisung nach Absatz 1 Nummer 7, so kann der Apotheker auch ohne Rücksprache mit der verschreibenden Person die Verschreibung insoweit ergänzen, wenn ihm diese Angaben zweifelsfrei bekannt sind.
(7) Ist die Verschreibung eines Arzneimittels für ein Krankenhaus bestimmt, in dem zur Übermittlung derselben ein System zur Datenübertragung vorhanden ist, das die Verschreibung durch eine befugte verschreibende Person sicherstellt, so genügt an Stelle der eigenhändigen Unterschrift nach Absatz 1 Nr. 10 die Namenswiedergabe der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, ein geeignetes elektronisches Identifikationsverfahren.
(8) Ist die Verschreibung für ein Krankenhaus bestimmt, kann sie auch ausschließlich mit Hilfe eines Telefaxgerätes übermittelt werden.
§ 3
Die Verschreibung eines Arzneimittels im Sinne des § 2 Abs. 3 ist in zwei Ausfertigungen (Original und Durchschrift) zu erstellen. Das Original und die Durchschrift ist dem pharmazeutischen Unternehmer zu übermitteln. Dieser hat auf Original und Durchschrift die fortlaufenden Nummern der abgegebenen Packungen nach § 47a Abs. 2 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes und das Datum der Abgabe einzutragen und die Durchschrift mit dem Arzneimittel der Einrichtung im Sinne des § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zuzustellen. Die Originale verbleiben bei dem pharmazeutischen Unternehmer. Dieser hat die Originale zeitlich geordnet fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die verschreibende Person hat auf der Durchschrift der Verschreibung das Datum des Erhalts und der Anwendung des Arzneimittels sowie die Zuordnung zu den konkreten Patientenakten in anonymisierter Form zu vermerken. Sie hat die Durchschriften zeitlich geordnet fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen. Für Verschreibungen in elektronischer Form gelten die Sätze 1 bis 7 entsprechend.
§ 3a
(1) Eine Verschreibung von Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, darf nur auf einem amtlichen Formblatt, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ausgegeben wird, oder als Verschreibung in elektronischer Form über die Telematikinfrastruktur, die als Sonderverschreibung mit dem Zusatz „T-Rezept“ gekennzeichnet ist, erfolgen. Das in Satz 1 genannte Formblatt und die in Satz 1 genannte Verschreibung in elektronischer Form dürfen ausschließlich zur Verschreibung der in Satz 1 genannten Arzneimittel verwendet werden.
(2) Verschreibungen nach Absatz 1 Satz 1 müssen die Bestätigung der ärztlichen Person enthalten, dass die Sicherheitsmaßnahmen gemäß der aktuellen Fachinformation eines entsprechenden Fertigarzneimittels eingehalten werden, insbesondere, dass erforderlichenfalls ein Schwangerschafts-Präventionsprogramm durchgeführt wird und dass der Patientin oder dem Patienten vor Beginn der medikamentösen Behandlung geeignete medizinische Informationsmaterialien ausgehändigt wurden. Ferner muss auf einer Verschreibung auf dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Formblatt vermerkt sein, ob eine Behandlung innerhalb oder außerhalb der jeweils zugelassenen Anwendungsgebiete erfolgt. Bei einer Verschreibung in elektronischer Form muss vermerkt sein, ob eine Behandlung außerhalb der jeweils zugelassenen Anwendungsgebiete erfolgt.
(3) Die Höchstmenge der auf Verschreibungen nach Absatz 1 Satz 1 verordneten Arzneimittel darf je Verschreibung für gebärfähige Frauen den Bedarf für vier Wochen, ansonsten den für zwölf Wochen nicht übersteigen. Bei einer Verschreibung in elektronischer Form müssen die Reichdauer und die Angabe, ob es sich um eine Verschreibung für eine gebärfähige Frau handelt, vermerkt sein.
(4) Verschreibungen von in Absatz 1 Satz 1 genannten Arzneimitteln sind bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer Ausfertigung oder ihrer qualifizierten elektronischen Signatur gültig.
(5) Das Formblatt nach Absatz 1 Satz 1 wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Anforderung einer ärztlichen Person gegen Nachweis der ärztlichen Approbation ausgegeben. Der Anforderung muss eine Erklärung der ärztlichen Person beigefügt sein, dass
ihr die medizinischen Informationsmaterialien zu Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid gemäß der aktuellen Fachinformationen entsprechender Fertigarzneimittel vorliegen,
sie bei der Verschreibung von Arzneimitteln nach Absatz 1 Satz 1 alle Sicherheitsmaßnahmen gemäß der aktuellen Fachinformationen entsprechender Fertigarzneimittel einhalten wird und
sie über ausreichende Sachkenntnisse zur Verschreibung von Arzneimitteln nach Absatz 1 Satz 1 verfügt.
Bei einer Verschreibung in elektronischer Form ist die in Satz 2 Nummer 3 genannte Erklärung abzugeben.
(6) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte macht ein Muster des in Absatz 1 Satz 1 genannten Formblatts barrierefrei öffentlich bekannt.
(7) Apotheken übermitteln dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wöchentlich die Durchschriften der Verschreibungen nach Absatz 1 Satz 1 oder rufen bei in Absatz 1 Satz 1 genannten Verschreibungen in elektronischer Form innerhalb einer Woche nach Abgabe des Arzneimittels vom Dienst der Telematikinfrastruktur nach § 360 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einen Beleg über die Abgabe des Arzneimittels ab, um den Prozess nach Satz 3 zu veranlassen. Kann aufgrund einer technischen Störung ein Beleg nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen werden, ist der Abruf nach Behebung der Störung unverzüglich nachzuholen. Bei in Absatz 1 Satz 1 genannten Verschreibungen in elektronischer Form übermittelt der Dienst der Telematikinfrastruktur nach § 360 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch unverzüglich nach Abruf des Belegs über die Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke die folgenden Informationen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte:
die Informationen, die sich bei einer Verschreibung auf dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Formblatt aus der in Satz 1 genannten Durchschrift ergeben, einschließlich der in Absatz 2 Satz 1 und 3 genannten Angaben,
die in Absatz 3 Satz 2 genannten Angaben,
die in Absatz 5 Satz 3 genannte Erklärung sowie die Kontaktdaten der abgebenden Apotheke.
Personenbezogene Patientendaten nach Satz 3 sowie die Angaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 10 und Angaben nach § 17 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, 4, und 5 der Apothekenbetriebsordnung werden nach Satz 3 nicht übermittelt.
§ 3b
(1) Die Höchstmenge der Verschreibungen von oral anzuwendenden Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin enthalten, darf für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen.
(2) Verschreibungen von in Absatz 1 genannten Arzneimitteln sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer Ausfertigung gültig. Verschreibungen von in Absatz 1 genannten Arzneimitteln in elektronischer Form sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer qualifizierten elektronischen Signatur gültig.
§ 4
(1) Erlaubt die Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels keinen Aufschub, kann die verschreibende Person den Apotheker in geeigneter Weise, insbesondere fernmündlich, über die Verschreibung und deren Inhalt unterrichten. Der Apotheker hat sich über die Identität der verschreibenden Person Gewissheit zu verschaffen. Die verschreibende Person hat dem Apotheker die Verschreibung in schriftlicher oder elektronischer Form unverzüglich nachzureichen.
(2) Für den Eigenbedarf einer verschreibenden Person bedarf die Verschreibung nicht der schriftlichen oder elektronischen Form. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) Die wiederholte Abgabe eines zur Anwendung bei Menschen bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimittels auf dieselbe Verschreibung bedarf der Anordnung der verschreibenden Person. Die verschreibende Person kann eine Verschreibung ausstellen, nach der eine nach der Erstabgabe sich bis zu dreimal wiederholende Abgabe erlaubt ist. Die Verschreibungen sind als Verschreibungen zur wiederholten Abgabe zu kennzeichnen. Bei der wiederholten Abgabe auf dieselbe Verschreibung ist das verschriebene Arzneimittel jeweils in derselben Packungsgröße abzugeben, die die verschreibende Person für die erstmalige Abgabe auf der Verschreibung angegeben hat. Die wiederholte Abgabe eines zur Anwendung bei Tieren bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimittels auf dieselbe Verschreibung über die verschriebene Menge hinaus ist unzulässig.
§ 5
Von der Verschreibungspflicht sind Arzneimittel ausgenommen, die aus den in der Anlage 1 zu dieser Verordnung genannten Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik, insbesondere nach den Regeln des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind oder die aus Mischungen solcher Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen bestehen, wenn die Endkonzentration dieser Arzneimittel im Fertigprodukt die vierte Dezimalpotenz nicht übersteigt. Diese Arzneimittel dürfen auch mit nicht verschreibungspflichtigen Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen gemischt werden.
§ 6 (weggefallen)
§ 7 (weggefallen)
§ 8 (weggefallen)
-
§ 9
(weggefallen)
Anlage 1 (zu § 1 Nr. 1 und § 5)Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nr. 1
Die Anlage enthält unter grundsätzlicher Verwendung der INN-Nomenklatur eine alphabetisch geordnete Auflistung der Stoffe und Zubereitungen. Verschreibungspflichtig sind, sofern im Einzelfall nicht anders geregelt, auch Arzneimittel, die die jeweiligen Salze oder Hydrate der nachfolgend aufgeführten Stoffe enthalten oder denen diese zugesetzt sind. Unter äußerem Gebrauch im Sinne dieser Übersicht ist die Anwendung auf Haut, Haaren oder Nägeln zu verstehen.
Abacavir Abaloparatid Abamectin Abarelix Abatacept Abemaciclib Abirateron und seine Ester Abrocitinib Acalabrutinib Acamprosat Acarbose Acebutolol Acecarbromal Aceclidin Aceclofenac Acemetacin Acenocoumarol Acetanilid Acetazolamid Acetylcholin – zur parenteralen Anwendung – Acetylcystein - ausgenommen zur oralen Anwendung bei akuten Erkältungskrankheiten bei Menschen - Acetylsalicylsäure – zur parenteralen Anwendung – Aciclovir – ausgenommen in Zubereitungen als Creme zur Anwendung bei Herpes labialis in Packungsgrößen bis zu 2 g und einem Wirkstoffgehalt bis zu 100 mg Aciclovir je abgeteilter Arzneiform – – ausgenommen in Zubereitungen als Creme in Kombination mit Hydrocortison in einer Konzentration von 1 Prozent Hydrocortison zur Behandlung von Herpes labialis zur Verringerung des Risikos von ulzerativen Läsionen bei Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren, in Packungsgrößen bis zu 2 g und mit einem Wirkstoffgehalt bis zu 100 mg Aciclovir je abgeteilter Arzneiform – Acipimox Acitretin Aclarubicin Aclidinium-Salze Aconitum : Arten der Gattung Aconitum, deren Pflanzenteile und Zubereitungen daraus sowie Aconitum-Alkaloide und deren Derivate - ausgenommen zum äußeren Gebrauch in Salben - - ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind - Adapalen Adefovir Ademetionin Adenosin Afamelanotid Afatinib Aflibercept Afoxolaner – zur Anwendung bei Tieren – Agalsidase alfa und beta Agaricinsäure Aglepriston - zur Anwendung bei Tieren - Agomelatin Ajmalin und seine Ester N2-L-Alanyl-L-glutamin - zur parenteralen Anwendung - Alatrofloxacin Albendazol Albiglutid Alclofenac Alclometason und seine Ester Aldesleukin Aldosteron und sein Halbacetal Alectinib Alendronsäure Alfacalcidol Alfadolon und seine Ester Alfatradiol – ausgenommen zur Anwendung auf der Kopfhaut bei leichter androgenetischer Alopezie (hormonell bedingter Haarausfall) bei Personen ab einem Alter von 18 Jahren – Alfaxalon Alfuzosin Alglucosidase alfa Alipogen Tiparvovec Aliskiren Alitretinoin Alizaprid Alkuronium-Salze N-Alkylatropinium-Salze Allogene mesenchymale Stammzellen – zur Anwendung bei Tieren – Allopurinol Allylestrenol Almotriptan – ausgenommen zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura, nach der Erstdiagnose einer Migräne durch einen Arzt, in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 12,5 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 25 mg je Packung – Alogliptin Alpelisib Alprenolol Alprostadil Alteplase Altrenogest - zur Anwendung bei Tieren - Altretamin Amantadin Ambenonium-Salze Ambrisentan Ambroxol - zur parenteralen Anwendung - Ambutoniumbromid Amcinonid Ameziniummetilsulfat Amifampridin Amifostin Amikacin Amilomer Amilorid 4-Aminobenzoesäure - sofern nicht auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 1,5 g angegeben ist - Aminocapronsäure Aminoglutethimid 4-Amino-2-hydroxybenzoesäure und ihre Derivate 4-(Aminomethyl)benzoesäure - zur oralen und parenteralen Anwendung - 5-Amino-4-oxopentansäure Aminopterin Amiodaron Amiphenazol Amisulprid Amitraz – zur Anwendung bei Bienen und Schweinen – Amitriptylin Amitriptylinoxid Amlexanox Amlodipin Amodiaquin Amoxicillin Amperozid - zur Anwendung bei Tieren - Amphotericin B Ampicillin Amprenavir Amprolium – zur Anwendung bei Tieren, ausgenommen zur Anwendung bei Brieftauben – Amrinon Amsacrin Amygdalarum amararum aethereum, Oleum (blausäurehaltiges) Amylenhydrat Isopentylnitrit Anageston Anagrelid Anakinra Anastrozol Ancrod Androstanolon und seine Ester Androstenon - zur Anwendung bei Tieren - Anetholtrithion Angiotensin II Angiotensinamid Anidulafungin Anistreplase Antimonverbindungen - ausgenommen Antimon(III)-sulfid und Antimon(V)-sulfid - Antithrombin-III Aortenklappe vom Schwein, denaturiert Apalcillin Apalutamid Apiol Apixaban Apomorphin Apraclonidin Apramycin - zur Anwendung bei Tieren - Apremilast Aprepitant Aprindin Aprocitentan Apronalid Aprotinin Ardeparin – zur parenteralen Anwendung – Arecolin Argatroban Argininoxoglurat Aripiprazol Arsen und seine Verbindungen Artenimol und seine Ester und Ether Artemether Artesunat und seine Ester Articain Ascaridol Asciminib und seine Ester Asenapin Asfotase alfa Asparaginase Aspidinolfilizin Astemizol Ataluren Atazanavir Atenolol Atipamezol - zur Anwendung bei Tieren - Atomoxetin Atorvastatin Atosiban Atovaquon Atracurium-Salze Atropin Auranofin Aurothioglucose Avacopan Avalglucosidase alfa Avanafil Avapritinib Avatrombopag und seine Ester Avibactam Aviptadil Axitinib Azacitidin Azacosterol Azamethonium-Salze Azaperon Azapropazon Azatadin Azathioprin Azelainsäure Azelastin - ausgenommen zur intranasalen Anwendung zur Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis bei Erwachsenen und Kindern ab dem vollendeten 6. Lebensjahr - - ausgenommen zur Anwendung am Auge - Azidamfenicol, seine Ester und Verbindungen Azidocillin Azilsartan und seine Ester Azithromycin Azlocillin Azosemid Aztreonam
Bacampicillin
Bacillus Calmette-Guérin
Bacitracin
- ausgenommen Zubereitungen zur örtlichen Anwendung bei Menschen auf Haut oder Schleimhaut, sofern sie je Stück abgeteilter Arzneiform oder bei sonstigen Zubereitungen je Gramm oder Milliliter nicht mehr als 500 I.E. (9,1 mg) Bacitracin enthalten -
Baclofen
Baloxavirmarboxil
Bambuterol
Bamifyllin
Baricitinib
Bazedoxifen und seine Ester
Becaplermin
Beclamid
Beclometason und seine Ester
– ausgenommen Beclometasondipropionat zur intranasalen Anwendung bei Erwachsenen zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis, nach der Erstdiagnose einer saisonalen allergischen Rhinitis durch einen Arzt, in einer Tagesdosis bis zu 400 Mikrogramm Beclometasondipropionat, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene beschränkt ist –
Bedaquilin
Befunolol
Belatacept
Belladonnae folium und ihre Zubereitungen
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch -
- ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind -
Bemegrid
Bemetizid
Bemiparin
– zur parenteralen Anwendung –
Bempedoinsäure und ihre Ester
Benactyzin
Benazepril
Bencyclan
Bendamustin
Bendroflumethiazid
Benfurodil und seine Ester
Benmoxin
Benperidol
Benserazid
Bentiromid
Benzaldehydcyanhydrin
Benzaldehydthiosemicarbazon und seine Derivate
Benzatropin
Benzbromaron
Benzetimid
- zur Anwendung bei Tieren -
Benziloniumbromid
Benzocain
– ausgenommen Arzneimittel zum Aufbringen auf die Haut oder Schleimhaut, außer zur Anwendung am Auge –
Benzoctamin
Benzthiazid
Benzydamin
– ausgenommen zur Anwendung im Mund- und Rachenraum
als Lösung mit einer Benzydaminhydrochlorid-Konzentration von maximal 1,5 mg/ml oder
als Lutschtablette mit maximal 3 mg Benzydaminhydrochlorid pro abgeteilter Form –
Benzylhydrochlorothiazid
Benzylpenicillin und seine Ester
Berotralstat
Betäubungsmittel, soweit sie Zubereitungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Betäubungsmittelgesetzes sind
Betahistin
Betain
– zur adjuvanten Therapie der Homocystinurie –
Betamethason und seine Ester
Betanidin
Betaxolol
Betiatid
- als Trägersubstanz für ( 99m Tc) Technetium -
Bevonium-Salze
Bexaroten
Bezafibrat
Bicalutamid
Bicisat
- als Kit zur Herstellung eines Radiodiagnostikums mit ( 99m Tc) Technetium -
Bictegravir
Bilastin und seine Ester
– ausgenommen in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 10 mg je abgeteilter Form, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Kinder von sechs bis elf Jahren angegeben ist –
– ausgenommen in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 20 mg je abgeteilter Form, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren angegeben ist –
Bimatoprost
Binimetinib und seine Ester
Biperiden
Birkenrinden-Trockenextrakt
(gereinigter Trockenextrakt von geeigneten Betula-Arten mit weißer Rinde [100 mg aus 0,5 bis 1,0 g Birkenrinde], entsprechend 72 bis 88 Prozent Betulin)
– zur Behandlung von oberflächlichen Hautwunden (Epidermis und obere Dermis) und Verbrennungswunden der Haut des Grades IIa bei Erwachsenen –
2,5-Bis(aziridin-1-yl)-3,6-b is(2-methoxyethoxy)-1,4-benzochinon
Bismut und seine Verbindungen
- zur oralen Anwendung -
- zur intramammären Anwendung beim Rind -
- ausgenommen in Tagesdosen bis zu 1,5 g Bismut und in Packungsgrößen bis zu 50 g Bismut; diese Ausnahme gilt nicht für Bismut (III)-citrat-hydroxid-Komplex -
Bisoprolol
Bithionoloxid
Bitoscanat
Bittermandelwasser
Bivalirudin
Bleiacetat
- ausgenommen Bleiessig -
Blei(II)-Iodid
Bleomycin
Blutgerinnungsfaktoren und Gerinnungsinhibitoren, jeweils rekombinant
Blutzubereitungen humanen Ursprungs
- zur arzneilichen Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper -
Boceprevir
Boldenon und seine Ester
Bopindolol
Bornaprin
Bortezomib
Bosentan
Bosutinib
Bretylium-Salze
Brexpiprazol
Brigatinib
Brimonidin
Brinzolamid
Brivaracetam
Brivudin
Bromelain-Proteasen-Konzentrat
– zum äußeren Gebrauch bei Erwachsenen mit tiefen thermischen Verletzungen (Grad II b – III) –
Bromethan
Bromfenac und seine Ester
Bromisoval
Bromociclen
Bromocriptin
Bromofenofos und seine Ester
Bromoform
Bromoprid
Bromperidol
Brotianid
- zur Anwendung bei Tieren -
Brucin
Buclizin
Budesonid
Budipin
Bufeniod
Buflomedil
Bulevirtid
Bumadizon
Bumetanid
Bunamidin
- zur Anwendung bei Tieren -
Bunazosin
Bunitrolol
Bupivacain
Bupranolol
Bupropion
Buserelin
Buspiron
Busulfan
Butalamin
Butamirat
Butenafin
Butizid
Butorphanol und seine Ester
Butylchloralhydrat
Butylscopolamin
– zur parenteralen Anwendung –
C1-Inhibitor vom Menschen
Cabazitaxel und seine Ester
Cabergolin
Cabotegravir und seine Ester
Cabozantinib
Cactinomycin
Calabar semen und seine Zubereitungen
Calcifediol
Calcipotriol
Calcitonin sowie Calcitonin enthaltende Organzubereitungen
Calcitriol
Calciumdobesilat
Cambendazol
- zur Anwendung bei Tieren -
Canagliflozin und seine Derivate
Candesartan und seine Ester
Cangrelor und seine Ester
Cannabidiol
Canrenoinsäure und ihre Ester
Cantharides und ihre Zubereitungen
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch in Pflastern, Salben oder ähnlichen Zubereitungen -
Cantharidin
Capecitabin
Capivasertib und seine Ester
Capmatinib
Capreomycin
Capsaicin und seine Ester
- zur Behandlung von peripheren neuropathischen Schmerzen -
Captodiam
Captopril
Caramiphen
Carazolol
Carbachol
Carbamazepin
N-(2-(Carbamoyloxy)propyl)-N,N,N - trimethylammoniumhydroxid
Carbenicillin
Carbenoxolon
Carbetocin
Carbidopa
Carbimazol
Carbocistein
Carboplatin
N -(Carboxymethyl)- N -[2-oxo-(2,4,5-trimethylanilino)ethyl]glycin
– als Trägersubstanz für ( 99m Tc) Technetium –
Carbromal
Carbuterol
Carfecillin
Carfilzomib
Carglumsäure
Carindacillin
Cariprazin
Carisoprodol
Carmustin
L-Carnitin
- zur parenteralen Anwendung -
Carprofen
Carteolol
Carvedilol
Carzinophilin (Carzinophilin A)
Caspofungin
Catalase
Cefacetril
Cefaclor
Cefadroxil
Cefalexin
Cefalonium
– zur Anwendung bei Tieren –
Cefaloridin
Cefalotin
Cefamandol und seine Ester
Cefapirin
Cefapirin-Benzathin (2:1)
- zur Anwendung beim Rind -
Cefazedon
Cefazolin
Cefepim
Cefetamet und seine Ester
Cefiderocol und seine Ester
Cefixim
Cefmenoxim
Cefodizim
Cefoperazon
Cefotaxim
Cefotetan
Cefotiam
Cefovecin
– zur Anwendung bei Tieren –
Cefoxitin
Cefpodoxim und seine Ester
Cefquinom
Cefradin
Cefsulodin
Ceftarolinfosamil und seine Ester
Ceftazidim
Ceftibuten
Ceftiofur
Ceftizoxim
Ceftobiprol und seine Derivate
Ceftolozan und seine Ester
Ceftriaxon
Cefuroxim und seine Ester
Celecoxib
Celiprolol
Cenegermin
Cenobamat
Ceritinib
Cerliponase alfa
Certoparin
– zur parenteralen Anwendung –
Ceruletid
Cetrorelix
Chenodesoxycholsäure
Chenopodii anthelminthici, Oleum
Chinidin
Chinin
- zur Anwendung beim Menschen -
Chloralformamid
Chloralhydrat
Chloralose
Chlorambucil
Chloramphenicol und seine Ester sowie deren Verbindungen
Chlorcyclizin
Chlorisondamin
Chlormadinon und seine Ester
Chlormethaqualon
Chlormethin
Chlormethin-N-oxid
Chlormezanon
Chlornaphazin
Chloroform
- ausgenommen Zubereitungen zum äußeren Gebrauch in einer Konzentration bis zu 50 Gewichtsprozenten -
Chloroprocain
Chloroquin
Chlorothiazid
Chlorotrianisen
Chlorphenamin
– zur Anwendung bei Tieren –
Chlorpropamid
Chlorprothixen
Chlortalidon
Chlortetracyclin
Chlorzoxazon
Chondroitinpolysulfat
- zur parenteralen Anwendung -
Choriogonadotropin alfa
Cholsäure
Choriongonadotropin
Chrysoidin
Chymopapain
- zur parenteralen Anwendung -
Ciclacillin
Ciclesonid
Cicletanin
Ciclonium-Salze
Ciclopirox
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch bei Erwachsenen und Schulkindern -
Ciclosporin
Cidofovir
Cilazapril
Cilostazol
Cimetidin
Cimicoxib
– zur Anwendung bei Tieren –
Cinacalcet
Cinchocain
Cinchophen und seine Ester
Cinnarizin
Cinoxacin
Cipaglucosidase alfa
Ciprofloxacin
Cisaprid
Cisatracurium-Salze
Cisplatin
Citalopram
Cladribin
Clanobutin
- zur Anwendung bei Tieren -
Clarithromycin
Clavulansäure
Clenbuterol
Clevidipin
Clidiniumbromid
Clindamycin und seine Ester
Clioxanid
Clobetasol-17-propionat
Clobetasonbutyrat
Clocortolon und seine Ester
Clodronsäure
Clofarabin
Clofazimin
Clofenamid
Clofezon
Clofibrinsäure und ihre Ester
Clomethiazol
Clomifen
Clomipramin
Clonidin
Clopamid
Clopenthixol und seine Ester
Clopidogrel
Clopidol
Cloprednol
Cloprostenol
- zur Anwendung bei Tieren -
Clorexolon
Clorindion
Closantel
- zur Anwendung bei Tieren -
Clostebol und seine Ester
Clostridium botulinum Neurotoxin Typ A (frei von Komplexproteinen)
Clostridium botulinum Toxin Typ A und B
Clotrimazol
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch -
- ausgenommen zur vaginalen Anwendung in Packungsgrößen mit einer Gesamtmenge von bis zu 600 mg Clotrimazol, verteilt auf bis zu 3 Einzeldosen, und für eine Anwendungsdauer bis zu 3 Tagen -
Cloxacillin
Clozapin
Cobicistat
Cobimetinib und seine Derivate
Coffein
– in Zubereitungen mit einem oder mehreren der folgenden analgetisch wirksamen Stoffe
Paracetamol
Pyrazolonderivate
Salicylsäurederivate
(ausgenommen in Einzeldosen bis zu 0,5 g und einer Gesamtmenge bis zu 10 g je Packung für die analgetischen Wirkstoffe)
– in Zubereitungen zur Behandlung der primären Apnoe bei Frühgeborenen –
Colchici flos, semen et tuber und ihre Zubereitungen
Colchicumalkaloide, auch hydrierte
Colecalciferol
- ausgenommen in Zubereitungen
zur Anwendung bei Menschen, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 1 000 I.E. (entspricht 0,025 mg) Colecalciferol angegeben ist,
zur Anwendung bei Tieren, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 10 000 I.E. (entspricht 0,25 mg) Colecalciferol angegeben ist -
Colesevelam
Colestilan
Colestipol
Colestyramin
Colistimethat-Natrium und andere Colistimethat-Salze
Colistin
Colocynthidis fructus und ihre Zubereitungen
Conii herba und seine Zubereitungen
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch in Pflastern, Salben und ähnlichen Zubereitungen und als Zusatz zu erweichenden Kräutern -
Coniin
Convallaria-Glykoside
Corifollitropin alfa
Corticorelin vom Menschen
Corticotropin, auch funktionelle Teilstücke
Cortison und seine Ester
Coumafos
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch -
Crizotinib
Cropropamid
– ausgenommen Zubereitungen
zur Anwendung bei Menschen, sofern sie je Stück abgeteilter Arzneiform nicht mehr als 25 mg oder als Injektionslösung nicht mehr als 75 mg je Milliliter enthalten,
zur Anwendung bei Tieren, sofern sie in Zubereitungen zur oralen oder nasalen Anwendung nicht mehr als 75 mg je Milliliter enthalten –
Crotonis oleum
Crotonis semen und seine Zubereitungen
Crufomat
Curare und seine Zubereitungen
Cyacetacid
Cyanwasserstoff
- ausgenommen als Stabilisator in Zubereitungen zur oralen und parenteralen Anwendung in Tagesdosen bis zu 100 µg, bezogen auf den Cyanid-Gehalt -
Cyclodrin
Cyclofenil
Cyclopenthiazid
Cyclopentolat
Cyclophosphamid
Cycloserin
Cyclothiazid
Cyproheptadin
Cyproteron und seine Ester
Cytarabin
Cytisiniclin
Dabigatran und seine Ester Dabrafenib Dacarbazin Daclatasvir Dacomitinib Dactinomycin Dalbavancin und seine Ester Dalfopristin Dalteparin – zur parenteralen Anwendung – Danaparoid Danazol Danicopan Danofloxacin Dapagliflozin und seine Ester Dapiprazol Dapoxetin Dapson Daptomycin Darbepoetin alfa Daridorexant Darifenacin Darolutamid und seine Ester Darunavir Dasabuvir Dasatinib Dasiglucagon Datura-Arten und ihre Zubereitungen – ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung aus oberirdischen Teilen von Datura stramonium zur Blütezeit, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind – Daunorubicin Deanol - ausgenommen Zubereitungen, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 50 mg, berechnet als Deanol, angegeben ist - Decitabin und seine Ester Deferasirox Deferipron Deferoxamin Defibrotid Deflazacort Defosfamid Degarelix Delamanid Delapril Delgocitinib Delmadinon und seine Ester Dembrexin - zur parenteralen Anwendung bei Tieren - Demecariumbromid Demeclocyclin Demecolcin Demegeston Demelverin Denaverin Depreotid Desfesoterodin Desfluran Desipramin Desirudin Desloratadin – ausgenommen Arzneimittel in der oralen Anwendung zur symptomatischen Behandlung bei allergischer Rhinitis und Urtikaria bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab zwei Jahren, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel – Deslorelin – zur Anwendung bei Tieren – Desmeninol Desmopressin Desogestrel Desonid Desoximetason Desoxycholsäure und ihre Ester Desoxycorton, seine Ester und Glukosidverbindungen Destomycin A - zur Anwendung bei Tieren - Desvenlafaxin und seine Ester Detajmiumbitartrat Detomidin Deucravacitinib Dexamethason und seine Ester – ausgenommen Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes – Dexibuprofen – ausgenommen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer maximalen Einzeldosis von 200 mg, einer maximalen Tagesdosis von 600 mg und einer Gesamtwirkstoffmenge von bis zu 4 g pro Packung bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und einer Anwendungsdauer von bis zu 4 Tagen – Dexketoprofen Dexlansoprazol Dexmedetomidin Dexrazoxan Dextrane - zur intravenösen Anwendung - Dextrofemin Dextrothyroxin Diacetylnalorphin Diacetylsplenopentin 4,4'-Diamino-2,3',5',6-tetraioddiphenylsulfon Diazoxid Dibekacin Dibenzepin N,N-Dibenzyl-N-(2-chlorethyl)-amin Dibotermin alfa 1,2-Dibromethan Dibromtyrosin 1,1-Dichlorethan 1,2-Dichlorethan Dichlorvos Diclazuril Diclofenac – ausgenommen zur cutanen Anwendung, außer als Pflaster, in Konzentrationen bis zu 5 % mit Ausnahme der Anwendung bei Thrombophlebitis superficialis und aktinischer Keratose – – ausgenommen zum äußeren Gebrauch als Pflaster ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Wirkstoffmenge bis zu 140 mg (berechnet als Diclofenac-Natrium) je abgeteilter Arzneiform – – ausgenommen bei oraler Anwendung zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen und Fieber in einer Dosierung bis 25 mg je abgeteilter Form und einer Tagesdosis von 25 bis maximal 75 mg für eine maximale Anwendungsdauer von drei (Antipyrese) oder vier (Analgesie) Tagen – Diclofenamid Dicloxacillin Dicoumarol Dicyclanil - zur Anwendung beim Schaf - Didanosin Dienestrol Dienogest Diethylcarbamazin 1-(2-(2-(Diethylmethylazaniumyl)ethoxy)ethyl)-1-methylpyrrolidiniumdiiodid Diethyl(4-nitrophenyl)phosphat Diethylstilbestrol Difelikefalin und seine Ester Diflorason-17,21-diacetat Difloxacin Diflucortolon und seine Ester Diflunisal Digitalis folium, glykosidhaltiges und seine Zubereitungen Digitalis-Wirkstoffe, genuine und teilabgebaute Glykoside - ausgenommen Digitoxin zum äußeren Gebrauch, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 0,0015 g angegeben ist - N-(2,3-Dihydro-1,4-benzodioxin-2-ylmethyl)-3-methoxypropan-1-amin Dihydralazin Dihydrocuprein und seine Derivate Dihydroergocornin Dihydroergocristin Dihydroergocryptin Dihydroergotamin 1,1-Dioxo-3-(2-phenylethyl)-6-trifluormethyl-3,4-dihydro-2H-1 lambda6,2,4-benzothiadiazin-7-sulfonamid Dihydrostreptomycin Dihydrotachysterol Diiodtyrosin Dilazep Diltiazem Dimepranol(4-acetamidobenzoat) Dimenhydrinat - zur parenteralen Anwendung - 2,3-Dimercapto-1-propansulfonsäure Dimetacrin Dimetamfetamin Dimethisteron (3-Dimethylamino-2-hydroxypropyl)-(4-propylaminobenzoat) 4-Dimethylaminophenol O-(4-Dimethylsulfamoylphenyl)-O',O''-dimethylthiophosphat 0,0'-Dimethyl-0''-(4-sulfamoylphenyl)thiophosphat Dimethylfumarat - zur oralen Anwendung - Dimethylsulfoxid - ausgenommen zur cutanen Anwendung bei Menschen in einer Konzentration bis zu 15% - Dimethyltubocurarin Dimetinden – zur parenteralen Anwendung – Dimetridazol - zur Anwendung bei Tieren - Dinoprost Dinoproston Dinotefuran – zur Anwendung bei Tieren – Diphenhydramin - zur parenteralen Anwendung - Di(L-(+)-ornithin)-(2-oxoglutarat)-hydratdiphosphonsäure - als Trägersubstanz für (99m Tc) Technetium - 3,3-Diphosphono-1,2-propandicarbonsäure - als Trägersubstanz für (99m Tc) Technetium - Dipiproverin Dipivefrin Dipyridamol Dirlotapid – zur Anwendung bei Tieren – Diroximelfumarat Disopyramid Distickstoffmonoxid – zur inhalativen Anwendung – Distigmin Disulfiram Dithranol Dobutamin Docetaxel Dofetilid Dolasetron Dolutegravir Domperidon Donepezil Dopamin Dopexamin Doramectin Doravirin Doripenem Dornase alfa Dorzolamid Dosulepin Doxapram Doxazosin Doxepin Doxorubicin Doxycyclin Doxylamin – zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – Droloxifen Dronedaron Dropempin Droperidol Drospirenon Drostanolon und seine Ester Dulaglutid Duloxetin Dutasterid Duvelisib Dydrogesteron
Ebastin
Econazol
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch -
Ecothiopat
Edotreotid
– als Kit zur Herstellung eines Radiodiagnostikums mit ( 68 Ga)Gallium –
Edoxaban
Edoxudin
Efavirenz
Efbemalenograstim alfa
Efgartigimod alfa
Eflornithin
Eisen(III)-citrat-Hydrat, basisches
Eisen(III)-hexacyanoferrat(II)
Eisen(III)-hydroxid-oxid-Sucrose-Stärke-Gemisch
Eisen(III)-Maltol
Eisen-Verbindungen
- zur parenteralen Anwendung, ausgenommen zur Prophylaxe der Eisenmangelanämie bei Saugferkeln, sofern dies als alleiniger Anwendungsbereich auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist -
Elacestrant und seine Ester
Elafibranor
Elbasvir
Eletriptan
Elexacaftor
Eliglustat und seine Ester
Elosulfase alfa
Eltrombopag
Eluxadolin
Elvitegravir und seine Ester
Emedastin
Emepronium-Salze
Emetin
Empagliflozin
Emtricitabin
Emylcamat
Enalapril
Enalaprilat
Encorafenib
Endomid
Enfluran
Enfuvirtid
Enmetazobactam
Enoxacin
Enoxaparin
– zur parenteralen Anwendung –
Enoximon
Enrofloxacin
- zur Anwendung bei Tieren -
Entacapon
Entecavir
Entrectinib
Enzalutamid
Enzyme, proteolytisch, tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
- zur parenteralen Anwendung -
Ephedra-Arten und Zubereitungen aus Ephedra-Arten
– zur oralen Anwendung, ausgenommen homöopathische Zubereitungen aus Ephedra in höheren Verdünnungen als D1 sowie ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind –
Ephedrin
– zur oralen Anwendung
in Zubereitungen, denen als wirksamer Bestandteil nur dieser Stoff oder dieser Stoff zusammen mit Coffein zugesetzt ist,
in anderen Zubereitungen, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Einzeldosis von mehr als 10 mg oder bei Retardzubereitungen eine Tagesdosis von mehr als 40 mg, berechnet als Ephedrinbase, angegeben ist oder diese Zubereitungen Coffein enthalten –
– zur parenteralen Anwendung –
Epicillin
Epimestrol
Epinastin
Epinephrin
– ausgenommen Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes –
Epirubicin
Eplerenon
Epoetin alfa, beta, delta, theta und zeta
Epoetin alfa, beta, delta, theta und zeta
Epoprostenol und seine Derivate
Eprazinon
Eprinomectin
Eprosartan
Eptifibatid
Eptotermin alfa
Eravacyclin und seine Ester
Erdafitinib
Erdostein
Ergocalciferol,
- ausgenommen Zubereitungen
zur Anwendung bei Menschen, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 1 000 I.E. Ergocalciferol angegeben ist,
zur Anwendung bei Tieren, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 10 000 I.E. Ergocalciferol angegeben ist -
Eribulin und seine Derivate
Eritrityltetranitrat und andere Nitrat-Derivate des Erythritols
Erlotinib
Ernährungslösungen unter Verwendung von Kohlenhydraten, kalorienhaltigen Zuckeraustauschstoffen, Fettemulsionen oder glucogenen oder ketogenen Aminosäuren
– zur parenteralen Anwendung –
Ertapenem
Ertugliflozin und seine Ester
Erythromycin und seine Ester
Escherichia coli, lebend
- zur oralen Anwendung bei Tieren -
Esketamin
Eslicarbazepin und seine Ester
Esmolol
Esomeprazol
– ausgenommen zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen in einer Einzeldosis von 20 mg und in einer Tageshöchstdosis von 20 mg für eine maximale Anwendungsdauer von 14 Tagen und in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff –
Estetrol und seine Ester
Estradiol und seine Ester
Estramustin-17-dihydrogenphosphat
Estriol
Estrogene, konjugierte
Eszopiclon
Etacrynsäure
Etafenon
Etamsylat
bei Tieren -
Etanercept
Etaqualon
Etelcalcetid
Ethadion
Ethambutol
Ethiazid
Ethinylestradiol und seine Ester
Ethionamid
Ethisteron
Ethosuximid
6 - Ethoxy-2-benzothiazolsulfonamid
Ethylbenzhydramin
Coumessigsäure und ihre Ester
Ethylestrenol und seine Ester
2-Ethylhex-2-enal
- zur Anwendung bei Tieren -
Ethylhydrogenfumarat
- zur oralen Anwendung -
Ethylnitrat
Etidocain
Etidronsäure
Etiproston
- zur Anwendung bei Rindern -
Etiroxat
Etodolac
Etodroxizin
Etofenamat
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch -
Etofibrat
Etofyllinclofibrat
Etoloxamin
Etomidat
Etonogestrel
Etoposid
Etoricoxib
Etozolin
Etrasimod und seine Ester
Etravirin
Etretinat
Etynodiol und seine Ester
Everolimus
Exametazim
Exemestan
Exenatid
Ezetimib
Famciclovir Famotidin - ausgenommen in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in einer Konzentration von bis zu 10 mg je abgeteilter Form und in Packungsgrößen bis zu 140 mg, sofern die Anwendung für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr auf die Anwendungsgebiete "zur Kurzzeitanwendung bei Sodbrennen und/oder saurem Aufstoßen" und auf eine maximale Therapiedauer von 14 Tagen beschränkt ist - Fampridin Febantel - zur Anwendung bei Tieren - Febuprol Febuxostat Fedratinib Felbamat Felodipin Fenbendazol - zur Anwendung bei Tieren - Fenbufen Fenbutrazat Fenclofos Fendilin Fenfluramin Fenofibrat Fenoprofen Fenoterol - ausgenommen zur Notfalltokolyse in Zubereitungen von 25 µg zur Auflösung in 4 ml Infusionslösung zur langsamen (über 2 - 3 Minuten) Bolusinjektion in einer Packungsgröße von bis zu 5 Ampullen zur Abgabe an Hebammen und Entbindungspfleger für den Praxisbedarf - Fenprostalen - zur Anwendung bei Tieren - Fenthion Fentoniumbromid Fenyramidol Fertirelin - zur Anwendung bei Tieren - Ferucarbotran - zur Darstellung herdförmiger Leberschäden in der Magnet-Resonanz-Tomographie (MRT) - Ferumoxytol Fesoterodin Fexofenadin Fezolinetant Fibrinolysin (human) Fidaxomicin und seine Derivate und Analoga Filgrastrim Filgotinib Filicis rhizoma und seine Zubereitungen Finasterid Finerenon Fingolimod und seine Derivate Firocoxib - zur Anwendung bei Tieren - Flecainid Fleroxacin Flomoxef Flopropion Florfenicol Flortaucipir (18F) Fluanison Flubendazol - zur Anwendung bei Tieren - Flucloxacillin Fluconazol Flucytosin Fludarabin-5'-dihydrogenphosphat Fludeoxyglucose (18 F) Fludrocortison und seine Ester Fludroxycortid Flufenaminsäure - ausgenommen zur cutanen Anwendung - Flumazenil Flumetason und seine Ester Flumethrin - zur Anwendung beim Rind - Flunarizin Flunisolid Flunixin - zur parenteralen Anwendung bei Tieren - - zur Anwendung bei Hunden - Fluocinolonacetonid Fluocinonid Fluocortin-Butyl Fluocortolon und seine Ester Fluorescein – zur parenteralen Anwendung – – zur Anwendung bei Tieren – Fluoride, lösliche, - sofern nicht auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis angegeben ist, die einem Fluorgehalt bis zu 2 mg entspricht - - ausgenommen in Zubereitungen als Gel zur lokalen Anwendung an den Zähnen in Packungsgrößen bis zu 25 g, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr sowie auf eine einmalige Dosis pro Woche, die einem Fluorgehalt bis zu 7 mg entspricht, beschränkt ist - Fluorometholon und seine Ester Fluorouracil Fluorphenylalanin Fluostigmin Fluoxetin Fluoxymesteron und seine Ester Flupentixol Flupirtin Flupredniden und seine Ester Fluprostenol - zur Anwendung bei Tieren - Fluralaner – zur Anwendung bei Tieren – Flurbiprofen – ausgenommen zur Anwendung im Mund- und Rachenraum zur kurzzeitigen symptomatischen Behandlung bei schmerzhaften Entzündungen der Mund- und Rachenschleimhaut in einer Tageshöchstdosis von 50 mg – Fluspirilen Flutamid Fluticason und seine Ester – ausgenommen Fluticasonpropionat zur intranasalen Anwendung bei Erwachsenen zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis, nach der Erstdiagnose einer saisonalen allergischen Rhinitis durch einen Arzt, in einer Tagesdosis bis zu 200 Mikrogramm Fluticasonpropionat, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene beschränkt ist – Fluvastatin Fluvoxamin Folinsäure - zur parenteralen Anwendung in der Behandlung von Krebs- oder Rheumaerkrankungen - Follitropin und seine rekombinanten Glycoformen alfa, beta und delta Fomepizol Fominoben Fomivirsen Fomocain – ausgenommen Arzneimittel zum Aufbringen auf die Haut oder Schleimhaut, außer zur Anwendung am Auge – Fondaparinux Formestan Formocortal Formoterol Fosamprenavir Fosaprepitant Foscarnet - zur cutanen und parenteralen Anwendung - Fosfestrol Fosfomycin Fosinopril Fostamatinib Fostemsavir Framycetin Frovatriptan Fruquintinib Fulvestrant Furaltadon Furazolidon Furosemid Fusidinsäure und ihre Ester Futibatinib
Gabapentin Galantamin Gallamin Gallopamil Galsulfase Gamithromycin – zur Anwendung bei Tieren – Ganciclovir Ganirelix Gatifloxacin Gaxilose Gefapixant Gefitinib Gelsemii rhizoma und seine Zubereitungen - ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind - Gemcitabin Gemeprost Gemfibrozil Gentamycin Gentransfer-Arzneimittel Gepefrin Gestoden Gestonoron Gewebetransplantate, humane allogene und Produkte aus Gewebezüchtungen Gilteritinib Gitoformat Givosiran Glafenin Glasdegib Glatiramer Glecaprevir Glibenclamid Glibornurid Gliclazid Glimepirid Glipizid Gliquidon Glisoxepid Glucagon Glucametacin Glucarpidase Glucosamin - ausgenommen zur oralen Anwendung - Glycerolphenylbutyrat Glyceroltrinitrat Glycopyrroniumbromid Glymidin Goldfliegenlarve, lebend Gold-Keratin-Komplex Gonadorelin Gonadotropin (humanes und Pferdeserum) Goserelin Granisetron Grapiprant – zur Anwendung bei Tieren – Grazoprevir Grepafloxacin Griseofulvin Grünteeblätter-Trockenextrakt (gereinigter Trockenextrakt aus Camellia sinensis (L.) O. Kuntze (45 – 56:1), entsprechend 55 – 72 % (-)-Epigallocatechin-3-(3,4,5-trihydroxybenzoat) ) Guanabenz Guanaclin Guanethidin Guanfacin Guanidin, auch an Eiweiß gebunden Guanoxan Gutti und seine Zubereitungen
Halcinonid
Halofantrin
Halofuginon
- zur Anwendung bei Tieren -
Halometason
Haloperidol und seine Ester
Halothan
Haloxon
( 13 C)Harnstoff
( 14 C)Harnstoff
Hemoglobinglutamer
- zur Anwendung bei Tieren -
Heparine
– zur parenteralen Anwendung –
Hetacillin
Hexachlorethan
- zur Anwendung bei Tieren -
Hexachlorophen
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch in einer Konzentration bis zu 1 Gewichtsprozent -
Hexacyclonsäure
Hexamethonium-Salze
Hexcarbacholinbromid
Hexobendin
Hexoprenalin
Hexyl(5-amino-4-oxopentanoat)
Histamin
- ausgenommen
Zubereitungen zum oralen Gebrauch, sofern sie je Gramm oder Milliliter nicht mehr als 0,4 mg Histamin-Salz enthalten und tropfenweise eingenommen werden sollen,
Zubereitungen zum äußeren Gebrauch -
Histrelin
Homatropin
Human-Plasmaproteine mit Faktor VIII-Inhibitor Bypass-Aktivität
Human-Plasmaproteine mit Faktor VIII korrigierender Aktivität
Hyaluronsäure
- zur intraartikulären Anwendung -
- zur intravenösen Anwendung bei Pferden -
Hydantoin und seine Derivate
- ausgenommen Allantoin -
Hydralazin
Hydrastinin
Hydrastiswurzelstock und seine Zubereitungen
- ausgenommen Zubereitungen, die je Milliliter nicht mehr als 1,21 mg Hydrastisalkaloide, berechnet als Hydrastin, enthalten, zum Auftragen auf die Mundschleimhaut -
- ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind -
Hydrochlorothiazid
Hydrocortison und seine Ester
– ausgenommen in Zubereitungen für den äußeren Gebrauch
in einer Konzentration bis zu 0,25 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Hydrocortison und in Packungsgrößen bis zu 50 g,
in einer Konzentration von über 0,25 bis zu 0,5 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Hydrocortison und in Packungsgrößen bis zu 30 g zur kurzzeitigen (maximal zwei Wochen andauernden) äußerlichen Anwendung zur Behandlung von mäßig ausgeprägten entzündlichen, allergischen oder juckenden Hauterkrankungen,
in einer Konzentration von 0,2 % Hydrocortisonacetat in Kombination mit Natriumbituminosulfonat (hell) und in Packungsgrößen bis zu 20 g zur kurzzeitigen Anwendung zur Behandlung nicht infizierter, leicht ausgeprägter entzündlicher, allergischer oder juckender Hauterkrankungen,
und sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr angegeben ist –
Hydroflumethiazid
Hydroxocobalamin
– zur Behandlung einer bekannten oder vermuteten Zyanidvergiftung –
Hydroxycarbamid
8-Hydroxychinaldine, halogenierte und ihre Ester
- ausgenommen zur Anwendung in der Mundhöhle, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 20 mg angegeben ist, und zum äußeren Gebrauch -
8-Hydroxychinoline, halogenierte und ihre Ester
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch -
Hydroxychloroquin
Hydroxydion und seine Ester
17ß-Hydroxy-17-methylestr-4-en-3-on (Methylestrenolon)
Hydroxyprogesteron
Hydroxystilbamidin
Hydroxyzin
Hygromycin A
Hyoscyami folium et herba und ihre Zubereitungen
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch -
Hyoscyamin
Hypophysenhinterlappen und seine Zubereitungen
Hypromellose
- zur Anwendung am eröffneten Auge -
Ibafloxacin Ibandronsäure Ibrutinib Ibuprofen – ausgenommen zum äußeren Gebrauch, außer als Pflaster, in Salben oder ähnlichen Zubereitungen in einer Konzentration bis zu 5 Gewichtsprozenten – – ausgenommen zum äußeren Gebrauch als Pflaster ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Wirkstoffmenge bis zu 200 mg Ibuprofen je abgeteilter Arzneiform – – ausgenommen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 400 mg je abgeteilter Form und in einer Tagesdosis bis zu 1 200 mg bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber – – ausgenommen in festen Zubereitungen zur rektalen Anwendung als Monopräparate in Einzeldosen bis 10 mg/kg Körpergewicht (bis zu einer maximalen Einzeldosis von 600 mg je abgeteilter Form) und in einer Tagesdosis bis zu 30 mg/kg Körpergewicht (bis zu einer maximalen Tagesdosis von 1 800 mg) bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber – – ausgenommen zur oralen Anwendung in flüssigen Zubereitungen ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile für Erwachsene und Kinder ab 3 Monaten in Einzeldosen bis zu 10 mg/kg Körpergewicht (bis zu einer maximalen Tagesdosis von 1 200 mg) bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber – – ausgenommen zur oralen Anwendung in Dosen bis maximal 400 mg je abgeteilter Form und in einer maximalen Tagesdosis von 1 200 mg, zur rektalen Anwendung in festen Zubereitungen als Monopräparate in Einzeldosen bis 10 mg/kg Körpergewicht bis zur maximalen Einzeldosis von 600 mg je abgeteilter Form und bis zur maximalen Tagesdosis von 30 mg/kg Körpergewicht bzw. 1 800 mg, zur Behandlung der akuten Kopfschmerzphase bei Migräne mit oder ohne Aura – – ausgenommen zur oralen Anwendung (in maximaler Einzeldosis von 400 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 1 200 mg) in Kombination mit Pseudoephedrinhydrochlorid (in maximaler Einzeldosis von 60 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 180 mg) mit einer Wirkstoffmenge von insgesamt bis zu 720 mg Pseudoephedrin und 4 800 mg Ibuprofen pro Packung, zur Behandlung der akuten Rhinosinusitis im Zusammenhang mit weiteren Erkältungssymptomen (wie z. B. Fieber und Schmerzen) – – ausgenommen zur oralen Anwendung (in maximaler Einzeldosis von 400 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 1 200 mg) in Kombination mit Coffein (in maximaler Einzeldosis von 100 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 300 mg), zur Behandlung von akuten mäßig starken Schmerzen bei Erwachsenen – – ausgenommen zur oralen Anwendung (in maximaler Einzeldosis von 200 mg und maximaler Tagesdosis von 1 200 mg) in Kombination mit Paracetamol (in maximaler Einzeldosis von 500 mg und maximaler Tagesdosis von 3 000 mg) und einer Gesamtwirkstoffmenge von bis zu 4 g Ibuprofen und bis zu 10 g Paracetamol je Packung für die kurzzeitige symptomatische Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen – Icatibant Icosapent-Ethyl Idarubicin Idebenon und seine Ester Idelalisib Idoxuridin Idursulfase Ifosfamid Iloprost Imatinib Imepitoin – zur Anwendung bei Tieren – Imiclopazin Imidapril Imiglucerase Imipenem Imipramin Imiquimod Imlifidase Imolamin Impfstoffe - zur Anwendung am oder im menschlichen Körper; die Vorschriften der Tierimpfstoff-Verordnung zur Verschreibungspflicht bleiben unberührt - Inclisiran Indacaterol Indapamid Indinavir Indocyaningrün Indometacin - ausgenommen zur cutanen Anwendung in 1%iger Lösung - Indoramin Indoxacarb – zur Anwendung bei Tieren, ausgenommen zur Anwendung beim Hund – Ingenolmebutat und seine Ester myo-Inositolhexanitrat Inotersen Inproquon Insulin, ferner Erzeugnisse, die aus der Bauchspeicheldrüse hergestellt und zu Einspritzungen bei Diabetes mellitus bestimmt sind Insulin aspart Insulin defalan (vom Rind) Insulin degludec Insulin detemir Insulin glargin Insulin glulisin Insulin icodec Insulin lispro Insulin (vom Schwein)-Zink-Injektionssuspension, kristallin - zur Anwendung bei Tieren - Interferone Intrauterinpessare - zur Schwangerschaftsverhütung - Iodethan Iodlösungen und Zubereitungen aus Iod zur Herstellung von Iodlösungen - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - - ausgenommen in Zubereitungen zum inneren Gebrauch bei Tieren, wenn die gebrauchsfertige Lösung einen Gehalt von 5% Iod nicht übersteigt - Iodschwefel - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - Iosarcol Iotrolan - zur intravasalen Anwendung - Ipecacuanhae radix und ihre Zubereitungen Ipratropiumbromid und seine Ester Iprazochrom Iproclozid Ipronidazol - zur Anwendung bei Tieren - Iptacopan und seine Ester Irbesartan Irinotecan Isavuconazonium-Salze und ihre Ester Isoaminil Isocarboxazid Isoconazol - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - Isoetarin Isofluran Isonicotinaldehyd und seine Derivate Isonicotinsäurehydrazid und seine Derivate Isoprenalin - ausgenommen Zubereitungen zum äußeren Gebrauch in einer Konzentration bis zu 0,5 Gewichtsprozenten - Isopropamidiodid Isosorbiddinitrat Isosorbidmononitrat Isotretinoin Isradipin Itraconazol Ivabradin Ivacaftor Ivermectin und seine Ester Ivosidenib Ixazomib und seine Derivate
Jalapae resina et tuber und ihre Zubereitungen Johanniskraut – zur Behandlung mittelschwerer Depressionen – Josamycin und seine Ester
Kalium – zur parenteralen Anwendung in Konzentrationen von mehr als 6 mmol/l – Kaliumbromid - zur systemischen Anwendung - Kaliumdichromat Kaliumperchlorat Kanamycin Kava-Kava-Wurzelstock und seine Zubereitungen - ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach der Herstellungsvorschrift 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind - Kavain Kebuzon Ketamin Ketanserin – zur Anwendung bei Tieren – Ketoconazol - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - Ketoprofen Ketorolac - zur Anwendung am Auge - Ketotifen – ausgenommen zur Anwendung am Auge in einer Konzentration von bis zu 0,025 % – Kitasamycin Kollagen - zur Injektion - Kontrastmittel - zur Anwendung in der Röntgen-, Magnetresonanz- oder Ultraschalldiagnostik - Kreosot - ausgenommen Zubereitungen zum äußeren Gebrauch in einer Konzentration bis zu 50 Gewichtsprozenten -
Labetalol
Lacidipin
Lacosamid
Lactobacillus salivarius
Lactucavirosa-Zubereitungen
Lactulose
– zur Anwendung bei Hunden und Katzen –
Lamivudin
Lamotrigin
Landiolol
Lanreotid
Lansoprazol
Lapatinib
Laronidase
Larotrectinib und seine Ester
Lasmiditan
Lasofoxifen und seine Ester
Latamoxef
Latanoprost
Lazertinib
Lecirelin
- zur Anwendung bei Tieren -
Ledipasvir
Leflunomid
Lenalidomid
Lenograstim
Lenvatinib
Lepirudin
Lercanidipin
Lesinurad und seine Ester
Lespedeza capitata und ihre Zubereitungen
Letermovir und seine Ester
Letrozol
Leuprorelin
Levallorphan
Levamisol
Levetiracetam
Levobunolol
Levobupivacain
Levocetiricin
– ausgenommen in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 5 mg je abgeteilter Form, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr angegeben ist –
Levodopa
Levodropropizin
– ausgenommen zur oralen Anwendung bei Erwachsenen und Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr zur symptomatischen Therapie des Reizhustens und einer Anwendungsdauer von bis zu 7 Tagen –
Levofloxacin
Levofolinsäure
Levonorgestrel
– ausgenommen in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg Wirkstoff je abgeteilter Arzneiform und in Packungen mit einem maximalen Wirkstoffgehalt von 1,5 mg zur Notfallkontrazeption –
Levosimendan
Levothyroxin
Lidocain
– ausgenommen Arzneimittel zur parenteralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 2 % zur intrakutanen Anwendung an der gesunden Haut im Rahmen der Neuraltherapie –,
– ausgenommen Arzneimittel zur subkutanen und intramuskulären Infiltrationsanästhesie zur Durchführung von Dammschnitten und zum Nähen von Dammschnitten und Dammrissen im Rahmen der Geburt in einer Konzentration von bis zu 1 %, einer Einzeldosis von bis zu 10 ml und einer Menge von bis zu 10 ml je Ampulle zur Abgabe an Hebammen und Entbindungspfleger im Rahmen ihrer Berufsausübung –,
– ausgenommen Arzneimittel zum Aufbringen auf die Haut oder Schleimhaut, außer
zur Anwendung am Auge und am äußeren Gehörgang,
zur Linderung von neuropathischen Schmerzen nach einer Herpes-Zoster-Infektion (Post-Zoster-Neuralgie) –
Lidoflazin
Linaclotid
Linagliptin
Lincomycin
Lindan
Linezolid
Liothyronin
Lipegfilgrastim
Liraglutid
Lisinopril
Lisurid
Lithium
– zur Prophylaxe und Behandlung von psychiatrischen Erkrankungen (z. B. bipolaren Störungen, Depressionen) und Cluster-Kopfschmerzen –
Lixisenatid
Lobeliae herba und seine Zubereitungen
- ausgenommen zum Rauchen und Räuchern -
Lobelin
Lofepramin
Lomefloxacin
Lomitapid
Lomustin
Lonafarnib
Lonazolac
Loperamid
- ausgenommen in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung bei akuter Diarrhö in Tagesdosen bis zu 12 mg und in Packungsgrößen bis zu 24 mg, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr beschränkt ist -
Loperamidoxid
Loracarbef
Lorcainid
Lorlatinib
Lornoxicam
Losartan
Loteprednol
Lotilaner
– zur Anwendung bei Tieren –
Lovastatin
Loxapin
Lubiproston und seine Ester
Lufenuron
- zur parenteralen Anwendung bei Hunden und Katzen -
Lumacaftor und seine Ester
Lumasiran
Lumefantrin
Lumiracoxib
Luprostiol
- zur Anwendung bei Tieren -
Lurasidon
Luspatercept
(177Lu)Lutetium(III)-chlorid
( 177 Lu)Lutetiumvipivotidtetraxetan und seine Ester
Lutropin
Lutropin alfa
Lynestrenol
(RS)-3-Methyl-2-oxopentansäure 3-Methyl-2-oxobutansäure 4-Methyl-2-oxopentansäure
MACI (matrix-induced autologous chondrocyte implantation) Macitentan Macrogol - zur Behandlung der Koprostase bei Kindern und Erwachsenen - Macrogollaurylether (Polidocanol) - zur Sklerosierung von Varizen und Besenreisern - Mafenid und seine Verbindungen Magnesiumbis(hydrogenaspartat)-Dihydrat - zur intrakoronaren Anwendung - Mandragora officinarum L. und Mandragora autumnalis Bertol, Wurzeln von und ihre Zubereitungen – ausgenommen zum äußeren Gebrauch – – ausgenommen homöopathische Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach den Vorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind Mangafodipir Manidipin Mannitolhexanitrat Mannomustin Maprotilin Maralixibat Maraviroc Marbofloxacin Maribavir und seine Derivate Maropitant – zur Anwendung bei Tieren – Masitinib – zur Anwendung bei Tieren – Mavacamten Mavacoxib – zur Anwendung bei Tieren – Mazipredon Mebendazol Mebeverin Mebhydrolin Mecamylamin Mecasermin Meclocyclin Meclofenaminsäure - zur Anwendung bei Tieren - - ausgenommen zur Anwendung bei Pferden - Meclozin Medetomidin Medrogeston Medroxyprogesteron und seine Ester Medryson und seine Ester Mefenaminsäure Mefloquin Mefrusid Megestrol Melagatran Melatonin Melitracen Meloxicam Melperon Melphalan Melphalanflufenamid Memantin Mepacrin Mephenesin Mephentermin Mepindolol Mepivacain Meproscillarin Meptazinol Mequinol Mercaptamin Mercaptopurin Meropenem Mertiatid – als Trägersubstanz für (99Tc) Technetium – Mesalazin Mesna und andere Salze der 2-Sulfanylethansulfonsäure Mesterolon und seine Ester Mestranol Mesuximid Metaclazepam Metacyclin Metamfepramon Metamizol Metandienon und seine Ester Metaraminol Metaxalon Metenolon und seine Ester Metergolin Metformin Methacetin Methacholin Methallenestril Methandriol und seine Ester Methantheliniumbromid Methazolamid Methocarbamol Methohexital Methotrexat Methoxamin Methoxsalen Methoxyfluran Methyclothiazid Methyl(5-amino-4-oxopentanoat)-hydrochlorid Methyldopa Methylergometrin - ausgenommen zur Anwendung bei Nachgeburtsblutungen in einer Konzentration bis zu 0,3 mg/ml und einer Einzeldosis bis zu 1 ml zur Abgabe an Hebammen und Entbindungspfleger für den Praxisbedarf - Methylnaltrexoniumsalze Methylpentynol und seine Ester 2-Methyl-1-phenylbut-3-in-1,2-diol Methylprednisolon und seine Ester N-Methylscopolaminium-Salze Methylsulfonal Methyltestosteron und seine Ester Methylthioninium-Salze – zur parenteralen Anwendung beim Menschen – Methysergid und seine Ester Meticillin Metildigoxin Metipranolol Metoclopramid Metolazon Metomidat Metoprolol Metreleptin Metrifonat Metronidazol und seine Ester Metyrapon Metyridin Mexiletin Mezlocillin Mianserin Micafungin Miconazol - ausgenommen zum äußeren Gebrauch und zur Anwendung in der Mundhöhle - - ausgenommen zur vaginalen Anwendung in Packungsgrößen mit einer Gesamtmenge von bis zu 1 043 mg Miconazol und für eine Anwendungsdauer bis zu 3 Tagen - Midodrin Midostaurin Mifamurtid und seine Ester Mifepriston Migalastat und seine N- und O-Acyl-Derivate Miglitol Miglustat Mikrobielle Collagenase Milnacipran Milrinon Miltefosin Minocyclin Minoxidil - ausgenommen zur topischen Anwendung bei androgenetischer Alopezie in einer Konzentration von bis zu 5% - Mirabegron und seine Derivate Mirtazapin Misoprostol Mitapivat Mitomycin Mitotan Mitoxantron Mitratapid Mivacurium-Salze Mizolastin Moclobemid Modafinil Moexipril Mofebutazon Molgramostim Molsidomin Momelotinib Mometason und seine Ester – ausgenommen Mometasonfuroat zur intranasalen Anwendung bei Erwachsenen zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis, nach der Erstdiagnose einer saisonalen allergischen Rhinitis durch einen Arzt, in einer Tagesdosis bis zu 200 Mikrogramm Mometasonfuroat, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene beschränkt ist – Monepantel – zur Anwendung bei Tieren – Monobenzon Montelukast Moperon Morantel - zur Anwendung bei Tieren - Morazon Moroxydin Moxestrol Moxidectin Moxifloxacin Moxonidin Mupirocin Mycophenolsäure Myrtecain – ausgenommen Arzneimittel zum Aufbringen auf die Haut oder Schleimhaut, außer zur Anwendung am Auge –
Nabumeton
Nadroparin
– zur parenteralen Anwendung –
Nifurstyrensäure – zur Anwendung bei Tieren –
Nadifloxacin
Nadolol
Nafarelin
Nafcillin
- zur Anwendung bei Tieren -
Naftalofos
Naftidrofuryl
Nalbuphin
Naldemedin und seine Ester
Nalidixinsäure und ihre Ester
Nalmefen und seine Ester
Nalorphin
Naloxegol
Naloxon
– ausgenommen Arzneimittel zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel –
Naltrexon
Naproxen
- ausgenommen in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 250 mg je abgeteilter Form und in einer Tagesdosis bis zu 750 mg und in einer Packungsgröße bis zu 7 500 mg zur Anwendung bei Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber -
Naratriptan
– ausgenommen zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura, nach der Erstdiagnose einer Migräne durch einen Arzt, in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen bis 2,5 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 5 mg je Packung –
Natamycin
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch -
Nateglinid
Natriumaurothiomalat
Natrium-Goldchlorid
Natriumnitrit
Natriumperchlorat
Natriumthiosulfat
– als Antidot –
– zur Vorbeugung einer durch eine Cisplatin-Chemotherapie induzierten Ototoxizität –
Natriumzirconiumhydrogencyclohexasilicat-Hydrat (3:2:1:1:x)
Nebivolol
Nedocromil
- ausgenommen zur Anwendung bei saisonaler allergischer Rhinitis -
- ausgenommen zur Anwendung am Auge -
Nefazodon
Nefopam
Nelarabin
Nelfinavir
Neodym-3-sulfoisonicotinat
Neomycin
Neostigmin-Salze
Nepafenac
Neratinib
Netarsudil
Netilmicin
Netupitant
Nevirapin
Nicarbazin
- zur Anwendung bei Tieren -
Nicardipin
Nicergolin
Niclofolan
Nicotin
– ausgenommen zur oralen (einschließlich der oral-inhalativen) Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Menge
bis zu 150 mg Nicotin je abgeteilter Arzneiform, wobei die Einzeldosis 1 mg Nicotin beträgt, und in einer Tagesdosis bis zu 64 mg oder
bis zu 15 mg Nicotin je abgeteilter Arzneiform und in einer Tagesdosis bis zu 64 mg –
– ausgenommen zur transdermalen Anwendung als Pflaster ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 52,5 mg Nicotin je abgeteilter Arzneiform bzw. auch in höheren Konzentrationen, sofern die Wirkstofffreigabe von durchschnittlich 35 mg Nicotin pro 24 Stunden nicht überschritten wird –
– ausgenommen zur Kombination der transdermalen Anwendung mit der oralen (einschließlich der oral-inhalativen) Anwendung bis zu einer maximalen Tagesdosis von 64 mg –
Nifedipin
Nifenalol
Nifluminsäure
Nifuratel
Nifuroxazid
Nifurpirinol
Nifurprazin
Nilotinib
Nilutamid
Nilvadipin
Nimesulid
- zur Anwendung bei Tieren -
Nimodipin
Nimorazol
Nimustin
Nintedanib
Niraparib
Niridazol
Nirmatrelvir
Nisoldipin
Nitisinon
Nitrendipin
Nitrofural
Nitrofurantoin
Nitrofurathiazid
- zur Anwendung bei Tieren -
Nitroprussidnatrium
- zur intravenösen Anwendung -
Nitroscanat
- zur Anwendung bei Tieren -
Nitroxinil
Nitroxolin
Nizatidin
Nomegestrol und seine Ester
Nomifensin
Norelgestromin
Norepinephrin
- ausgenommen in Salben zum äußeren Gebrauch -
Norethisteron
Noretynodrel
Norfloxacin
Norgestimat
Norgestrel
Norgestrienon
Nortestosteron und seine Ester
Nortriptylin
Noscapin
Novobiocin
Noxiptilin
Nusinersen
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von gesetze-im-internet.de veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
gesetze-im-internet.de
gemeinfrei (amtliche Werke nach § 5 UrhG; freie Nutzung und Weiterverwendung)