Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1958-10-06
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Amtsbezeichnungen

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1337) setze ich folgende Amtsbezeichnungen für Beamte im Bereich des Bundesministers für Verteidigung fest:

Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung, Vizepräsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung, Direktor beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, Direktor bei der Bundeswehrschule für Innere Führung.

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