Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Einkauf und Geprüfte Fachwirtin für Einkauf-Bachelor Professional in Procurement
Eingangsformel
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung verordnet jeweils nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Grund
– des § 53 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und mit den §§ 53a und 53c des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und
– des § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920):
Inhaltsübersicht
§ 1Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung§ 2Zulassungsvoraussetzungen§ 3Gliederung und Durchführung der Prüfung§ 4Inhalte der Prüfung§ 5Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen§ 6Bewerten der Prüfungsleistungen§ 7Bestehen der Prüfung, Gesamtnote§ 8Zeugnisse§ 9Wiederholung der Prüfung§ 10Ausbildereignung§ 11Übergangsvorschriften§ 12Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage 1Bewertungsmaßstab und -schlüsselAnlage 2Zeugnisinhalte
§ 1 Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
(1) Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachwirt für Einkauf-Bachelor Professional in Procurement“ und „Geprüfte Fachwirtin für Einkauf-Bachelor Professional in Procurement“ wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen.
(2) Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt.
(3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, eigenständig und verantwortlich die Beschaffung zur Deckung unterschiedlicher Bedarfe auf nationalen und internationalen Märkten innovativ, nachhaltig und wertschöpfend zu gestalten und umzusetzen. Im Rahmen der Sätze 1 und 2 sollen auch soziale, rechtliche und ökologische Bedingungen zielorientiert und situationsbezogen berücksichtigt werden. Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Aufgaben:
Bedarfe ermitteln, analysieren und abstimmen,
Märkte regelmäßig beobachten und analysieren,
Einkaufsstrategien entwickeln und abstimmen mit dem Ziel, Mehrwerte durch geeignete Einkaufspolitik und -organisation sowie geeignetes Einkaufsmarketing zu schaffen,
Lieferantenmanagement gestalten,
Aufträge planen und disponieren und Einkaufsvorgänge koordinieren bis hin zu Vertragsverhandlungen mit Lieferanten,
rechtliche Vertrags- und Haftungsvoraussetzungen prüfen und Einkaufsverträge abschlussreif vorbereiten,
Leistungserbringung durch Qualitätsmanagement und Risikomanagement nachhaltig sicherstellen,
Einkaufserfolge durch Controlling messen und dokumentieren,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen sowie ihre berufliche Entwicklung fördern, einschließlich Ausbildung von Nachwuchskräften, Umsetzen von Teamarbeit und Projektmanagement,
Berufsausbildung organisieren.
(4) Für den Erwerb der in Absatz 3 bezeichneten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1 200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 genannten Handlungsbereiche.
(5) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Procurement“. Der Abschlussbezeichnung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Geprüfter Fachwirt für Einkauf“ oder „Geprüfte Fachwirtin für Einkauf“ vorangestellt.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
§ 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung
(1) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
(2) Die Prüfung bezieht sich auf die Handlungsbereiche:
interne und externe Einkaufsbedarfe ermitteln,
Einkaufsstrategien entwickeln und umsetzen,
Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement gestalten,
Einkaufsprozesse vorbereiten und realisieren,
Einkaufscontrolling durchführen,
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit.
(3) Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ohne Antwortvorgaben ermöglichen, durchgeführt, wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen zu thematisieren sind. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 600 Minuten betragen.
(4) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. In ihr soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert und präsentiert werden kann.
(5) In der Präsentation nach Absatz 4 Satz 2 und 3 soll nachgewiesen werden, dass ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich mindestens auf zwei der Handlungsbereiche nach Absatz 2 beziehen, von denen einer der Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ ist. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.
(6) Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der schriftlichen Prüfung eingereicht.
(7) Im Fachgespräch nach Absatz 4 Satz 2 und 3 soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Das Fachgespräch soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern.
§ 4 Inhalte der Prüfung
(1) Im Handlungsbereich „Interne und externe Einkaufsbedarfe ermitteln“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Methoden der Beschaffungsmarktforschung auch international anzuwenden, zur Bedarfsermittlung unterschiedliche Analyseinstrumente einzusetzen sowie die Daten aufzubereiten und diese den Prozessbeteiligten zu kommunizieren. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
Beschaffungs- und Absatzmärkte beobachten, analysieren und Entwicklungen prognostizieren
im Rahmen der Marktanalyse das Wettbewerbsumfeld, das Produktportfolio und die Entwicklung nationaler und internationaler Beschaffungsmärkte beobachten und vergleichen,
Daten im Rahmen der Beschaffungsmarktforschung erheben, aufbereiten und analysieren und daraus Chancen und Risiken ableiten,
Einkaufs- und Einsparungspotenziale ermitteln und prognostizieren;
Bedarfe an Gütern und Dienstleistungen ermitteln
Spezifikationen von Gütern und Dienstleistungen erfassen, bewerten und definieren,
Bedarf unter Berücksichtigung von Quantität und zeitlichen Aspekten ermitteln.
(2) Im Handlungsbereich „Einkaufsstrategien entwickeln und umsetzen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Mehrwert durch die Gestaltung geeigneter Einkaufspolitik, des Einkaufmarketings und der Einkaufsorganisation zu schaffen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
Einkaufsstrategien aus den Vorgaben der Unternehmenspolitik sowie externen Einflussgrößen ableiten
Einkaufsstrategien methodisch gestützt entwickeln,
Beschaffungslösungen auswählen und Einkaufsstrategien festlegen,
Einkaufspolitik ableiten;
Einkaufsmarketing durch Einsatz von güter-, markt-, unternehmens- und kommunikationsbezogenen Instrumenten gestalten
Instrumente auswählen und Kennzahlen festlegen,
Ergebnisse auswerten, dokumentieren und kommunizieren;
Einkaufsprozesse und -organisation optimieren und dokumentieren
Einkaufsprozesse analysieren und Maßnahmen zur Optimierung ableiten,
hierarchie- sowie prozessbezogene Organisation des Einkaufs mitgestalten,
Organisationsmittel entwickeln und Prozessdokumentationen erstellen.
(3) Im Handlungsbereich „Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement gestalten“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, nachhaltig Lieferantenbeziehungen zu gestalten, Risiken zu minimieren und die Qualität zu verbessern. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
Lieferantenbeziehungen entwickeln und pflegen
Anforderungsprofil für Lieferanten erstellen und kommunizieren,
Lieferantenbewertungen im Hinblick auf Lieferqualität, wirtschaftliche Situation, Fachkompetenz, Prozessfähigkeit, Zertifizierungen und Qualität der Zusammenarbeit durchführen,
technische, wirtschaftliche und personelle Maßnahmen im Rahmen der Lieferantenentwicklung festlegen und umsetzen;
Strategien für das Risikomanagement entwickeln und umsetzen
Risiken erkennen, beschreiben und bewerten,
Frühwarnsysteme zur Identifikation und Bewertung von Risiken einführen,
Maßnahmen zur Risikominimierung und für den Fall eines Schadenseintritts planen und durchführen;
bei der Gestaltung und Umsetzung des Qualitätsmanagements mitwirken
Qualitätsstandards der Beschaffung aus den Unternehmenszielen ableiten,
die Einhaltung von Qualitätsstandards und rechtlichen Vorgaben sicherstellen,
zur kontinuierlichen Optimierung von Qualitätsstandards beitragen.
(4) Im Handlungsbereich „Einkaufsprozesse vorbereiten und realisieren“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Einkaufsprozesse einschließlich der Einkaufs- und Preisverhandlungen verantwortlich durchzuführen. Verträge sind unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen mitzugestalten. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
nationale und internationale Ausschreibungen und Anfragen gestalten und unter Berücksichtigung der Verfahrens- und Vergabearten durchführen
Verfahrens- und Vergabearten bewerten und auswählen,
Gestalten und Formulieren von Ausschreibungen und Anfragen,
Anbieterkreis abstimmen und festlegen,
Anfragen stellen und Ausschreibungen veröffentlichen;
Angebote prüfen und vergleichen
Angebote unter Berücksichtigung der geforderten Spezifikationen sowie formeller Gesichtspunkte prüfen,
Angebotsvergleich durchführen und Angebote bewerten;
Einkaufs- und Vertragsverhandlungen durchführen und abschließen
Einkaufsverhandlungen vorbereiten,
Verhandlungen unter Einbeziehung strategischer und taktischer Gesichtspunkte durchführen,
Verträge unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen mitgestalten und abschließen;
Einkaufsabwicklung koordinieren
Bestellungen auslösen,
die Einhaltung der Qualitätsanforderungen, der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Termine sicherstellen,
Maßnahmen bei Vertragsstörungen ergreifen.
(5) Im Handlungsbereich „Einkaufscontrolling durchführen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, einkaufsrelevante Planungen durchzuführen, Ziele zu vereinbaren, Zielerreichung und Mehrwert zu überwachen, zu dokumentieren und darzustellen sowie Optimierungspotenziale in Bezug auf das Unternehmensergebnis und die Wertschöpfung aufzuzeigen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
beschaffungsrelevante Planungen durchführen
beschaffungsrelevante Berechnungen und Kalkulationen im Kontext der jeweiligen Produkte und Prozesse durchführen,
Einsparungspotenziale in den relevanten Beschaffungsfeldern ermitteln und aufzeigen,
Preisveränderungen und den Mehrwert aufzeigen;
Ziele vereinbaren und die Zielerreichung überwachen, dokumentieren und berichten
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