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Verordnung zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen der Wohnsitz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes bei kriegsbedingtem Aufenthalt außerhalb der Aussiedlungsgebiete als fortbestehend gilt
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· 2024-08-09
2026-04-03
Kriegsbedingte Wohnsitzfortgeltungsverordnung
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Text zu diesem Datum