Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 16. Feber 1959 über die Ratifikation beziehungsweise den Beitritt weiterer Staaten zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1959-02-27
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

Nach Mitteilungen der Schweizerischen Botschaft in Wien haben seit der Kundmachung, BGBl. Nr. 115/1958, folgende weitere Staaten die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/1953, ratifiziert beziehungsweise sind diesen beigetreten:

Datum der Hinterlegung der

Staaten Ratifikations- bzw. der Beitrittsurkunden

Ghana 2. August 1958

Indonesien 30. September 1958

Australien 14. Oktober 1958

Kambodscha 8. Dezember 1958

Die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland hat in Ergänzung zu der anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärung, BGBl. Nr. 115/1958, bekanntgegeben, daß auch die seitens der Volksrepublik Ungarn zu den Art. 12 und 85 der Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen sowie zu Art. 45 der Konvention über die Behandlung von Zivilpersonen im Kriege gemachten Vorbehalte nicht zur Kenntnis genommen werden können.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.