Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. Mai 1964 über den Geltungsbereich des Vierten Zusatzprotokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1964-06-06
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates ist das Vierte Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 88/1962, für folgende weitere Staaten in Kraft getreten:

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Ratifikationsurkunde:

Schweden 18. September 1962

Luxemburg 5. November 1963

Bundesrepublik Deutschland 10. Dezember 1963

Die Regierung der Niederlande hat am 25. Juli 1962 die Erklärung abgegeben, daß dieses Zusatzprotokoll auf die Niederländischen Antillen Anwendung findet.

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