Kundmachung des Bundeskanzlers vom 9. Oktober 1975 über die Anwendung des Art. 41 Abs. 2 des Konsularvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1975-10-25
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Mit Notifikation vom 23. September 1975 wurde gemäß Punkt 1 des Unterzeichnungsprotokolls zum Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, BGBl. Nr. 19/1964, vereinbart, daß Art. 41 Abs. 2 des Konsularvertrages mit Wirkung vom 22. November 1975 für die Republik Österreich Anwendung findet.

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