Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 2. Feber 1979 betreffend die Durchführung des Bundesrechenamtsgesetzes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für soziale Verwaltung (3. Bundesrechenamtsverordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1979-02-23
Status Aufgehoben · 1996-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 757/1996 und BGBl. Nr. 758/1996).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 des Bundesrechenamtsgesetzes, BGBl. Nr. 123/1978, wird auf Antrag des Bundesministers für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet:

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 757/1996 und BGBl. Nr. 758/1996).

Dem Bundesrechenamt obliegt die Mitwirkung bei der Berechnung und die Zahlbarstellung der im § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 20 des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/1969, angeführten wiederkehrenden Beihilfen zur Förderung der Erlangung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen oder zur Sicherung einer Beschäftigung.

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