Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 13. Oktober 1980 betreffend die Durchführung des Bundesrechenamtsgesetzes im Wirkungsbereich der Präsidentschaftskanzlei (12. Bundesrechenamtsverordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1980-11-19
Status Aufgehoben · 1996-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 757/1996 und BGBl. Nr. 758/1996).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Bundesrechenamtsgesetzes, BGBl. Nr. 123/1978, wird im Einvernehmen mit dem Bundespräsidenten verordnet:

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 757/1996 und BGBl. Nr. 758/1996).

Das Bundesrechenamt übernimmt im Wirkungsbereich der Präsidentschaftskanzlei die im § 2 Abs. 1 Z 1, 3 und 7 des Bundesrechenamtsgesetzes genannten Aufgaben. Dies gilt für die im § 2 Abs. 1 Z 3 des Bundesrechenamtsgesetzes genannten Aufgaben nur insoweit, als es sich hiebei um Geldleistungen nach den §§ 1, 5 und 17 des Bezügegesetzes, BGBl. Nr. 273/1972, handelt.

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