Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. Oktober 1986 betreffend den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges
Nach Mitteilungen des Schweizerischen Bundesrates haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunde bzw. Kontinuitätserklärung zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges (BGBl. Nr. 155/1953, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 224/1986) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung der
Staaten: Beitrittsurkunde bzw.
Kontinuitätserklärung:
Äquatorialguinea 24. Juli 1986
St. Christoph und Nevis 14. Feber 1986
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