Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. November 1988 betreffend die Zusammenlegung des Zollamtes Simbach mit dem Zollamt Braunau

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1989-01-01
Status Aufgehoben · 2010-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 Abs. 4 Z 2 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 18/1975, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 337/1981, 570/1981, 115/1984 und 312/1987 wird verordnet:

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.

Artikel I

Das Zollamt Simbach in Simbach am Inn (Bundesrepublik Deutschland), zugeordnet Braunau am Inn, wird mit dem Zollamt Braunau in Braunau am Inn (Anlage 2 Abschnitt B zum Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz) zusammengelegt.

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1989 in Kraft.

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