Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 24. September 1988 betreffend die Zusammenlegung des Zollamtes Hegyeshalom mit dem Zollamt Nickelsdorf

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1988-10-10
Status Aufgehoben · 2010-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 Abs. 4 Z 2 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 18/1975, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 337/1981, 570/1981, 115/1984 und 312/1987 wird verordnet:

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.

Artikel I

Das Zollamt Hegyeshalom in Hegyeshalom (Ungarn), zugeordnet Nickelsdorf, wird mit dem Zollamt Nickelsdorf in Nickelsdorf (Anlage 2 Abschnitt A zum Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz) zusammengelegt.

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 10. Oktober 1988 in Kraft.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.