Entschließung des Bundespräsidenten vom 24. April 1989, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1989-04-29
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1991-01-10
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. Nr. 9a/1991.

Zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. Nr. 9a/1991.

(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich dem Bundesminister im Bundeskanzleramt Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef RIEGLER die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten (allgemeiner und besonderer Wirkungsbereich): Die im Abschn. A Z 1 des Teils 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 78/1987, genannten Angelegenheiten des Hinwirkens auf das einheitliche Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern (Föderalismusangelegenheiten) und die im Abschn. A Z 5 des Teils 2 der Anlage genannten Allgemeinen Angelegenheiten der Verwaltungsreform, Allgemeinen Angelegenheiten der Hilfsmittel der Verwaltung, Allgemeinen Angelegenheiten des Formularwesens sowie Allgemeinen Angelegenheiten der automationsunterstützten Datenverarbeitung, soweit sie Gegenstand der Verwaltungsreform sind.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.

(3) Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind.

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