Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. Nr. 64a/1991
zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. Nr. 64a/1991
(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt Johanna DOHNAL die sachliche Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.
(3) Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind.
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