Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Umwandlung des Zollamtes Wegscheid in ein Zollamt zweiter Klasse
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 14 Abs. 7 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes (AVOG), zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 312/1987, wird verordnet:
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.
§ 1. Das Zollamt Wegscheid (Anlage 2 Abschnitt B des AVOG) wird in ein Zollamt zweiter Klasse (§ 22 Abs. 1 des Zollgesetzes 1988) umgewandelt.
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1992 in Kraft.
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