Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 25 Abs. 1 und 2 des Ärztegesetzes 1984, BGBl. Nr. 373, verfassungswidrig war

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1993-12-31
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. September 1993, G 5/93, dem Bundeskanzler zugestellt am 3. Dezember 1993, ausgesprochen, daß § 25 Abs. 1 und 2 des Ärztegesetzes 1984, BGBl. Nr. 373, verfassungswidrig war.

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