Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1995-05-03
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1996-05-09
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung (XIX.

Legislaturperiode) außer Kraft getreten. Weiteranwendung solange

die scheidende BReg. mit der Fortbildung der Verwaltung betraut war

(vgl. BGBl. Nr. 218/1996).

Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung (XIX.

Legislaturperiode) außer Kraft getreten. Weiteranwendung solange

die scheidende BReg. mit der Fortbildung der Verwaltung betraut war

(vgl. BGBl. Nr. 218/1996).

(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt Dr. Helga KONRAD die sachliche Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik sowie die Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission (Abschn. A Z 14 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, in der geltenden Fassung).

(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.

(3) Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind.

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