Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 25 Abs. 1 dritter Satz des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 verfassungswidrig war
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Juni 1995, G 29/95-8 und G 35/95-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 14. Juli 1995, ausgesprochen, daß § 25 Abs. 1 dritter Satz des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 416/1992 verfassungswidrig war.
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