Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen (BGBl. Nr. 490/1981, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 159/1995) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde:
Island 29. Juni 1995
Ungarn 12. Jänner 1996
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