Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1998-02-11
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. November 1997, Zl. V 114/97-5, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zugestellt am 16. Jänner 1998, § 1 ZTNr. 1602 39 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über Importausgleichssätze und Schwellenpreise für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft vom 20. Oktober 1993, Zl. 63.601/09-VIA3b/93, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31. Oktober 1993, Nr. 253, als gesetzwidrig aufgehoben.

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