Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der zweite Satz des § 7 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes verfassungswidrig war

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1998-09-03
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 20. Juni 1998, G 22/98-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 30. Juli 1998, ausgesprochen, daß der zweite Satz des § 7 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes, BGBl. Nr. 462/1993, verfassungswidrig war.

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