Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 18. Juni 1963, betreffend die Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch Frankreich

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1963-07-11
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht, BGBl. Nr. 293/1961, seit der Kundmachung BGBl. Nr. 98/1963 von Frankreich ratifiziert worden.

Das Übereinkommen tritt für Frankreich am 1. Juli 1963 in Kraft.

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