Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. Juni 1967, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht auf das gesamte Hoheitsgebiet der Französischen Republik

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1967-06-22
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat die Französische Regierung beschlossen, den territorialen Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 38/1965), welches seit 1. Juli 1963 für das Mutterland in Kraft steht (BGBl. Nr. 152/1963) auf das gesamte übrige Hoheitsgebiet der Französischen Republik auszudehnen.

Diese Ausdehnung des Geltungsbereiches ist gemäß Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens am 1. Dezember 1966 in Kraft getreten.

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