Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 7. August 1973 betreffend Hoheitszeichen sowie das amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1973-08-25
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf

1.

das Wappen und die Flagge der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

2.

das Wappen und die Flagge der Russischen Föderativen Sozialistischen Sowjetrepublik

3.

das Wappen und die Flagge der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik

4.

das Wappen und die Flagge der Weißrussischen Sozialistischen Sowjetrepublik

5.

das Wappen und die Flagge der Usbekischen Sozialistischen Sowjetrepublik

6.

das Wappen und die Flagge der Kasachischen Sozialistischen Sowjetrepublik

7.

das Wappen und die Flagge der Grusinischen Sozialistischen Sowjetrepublik

8.

das Wappen und die Flagge der Aserbeidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik

9.

das Wappen und die Flagge der Litauischen Sozialistischen Sowjetrepublik

10.

das Wappen und die Flagge der Moldauischen Sozialistischen Sowjetrepublik

11.

das Wappen und die Flagge der Lettischen Sozialistischen Sowjetrepublik

12.

das Wappen und die Flagge der Kirgisischen Sozialistischen Sowjetrepublik

13.

das Wappen und die Flagge der Tadschikischen Sozialistischen Sowjetrepublik

14.

das Wappen und die Flagge der Armenischen Sozialistischen Sowjetrepublik

15.

das Wappen und die Flagge der Turkmenischen Sozialistischen Sowjetrepublik

16.

das Wappen und die Flagge der Estnischen Sozialistischen Sowjetrepublik

17.

28 Flaggen und Insignien der sowjetischen Seestreitkräfte sowie

18.

das amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen,

deren Darstellungen im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet.

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