Kundmachung des Bundeskanzlers vom 19. Feber 1974 betreffend die Kündigung des Internationalen Abkommens über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse durch Schweden und Norwegen
Nach Mitteilung der Italienischen Regierung haben Schweden und Norwegen mit Wirkung vom 10. März 1974 bzw. vom 5. September 1974 das Internationale Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse, BGBl. Nr. 135/1955, gekündigt.
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