Kundmachung des Bundesministers für Justiz vom 8. Jänner 1976 über die Auswirkungen des feierlichen Armutsgelübdes von Angehörigen der Ordensgemeinschaften Österreichs
Im Hinblick auf das Reskript der Heiligen Kongregation für Ordensleute und Säkularinstitute vom 8. Juli 1974, Prot.n.Spr 127/1971, wird festgestellt, daß die Angehörigen der Ordensgemeinschaften Österreichs, die die feierlichen Gelübde abgelegt haben oder ablegen werden, nach dem kanonischen Recht bezüglich der rechtlichen Auswirkungen des feierlichen Armutsgelübdes den Ordensangehörigen mit einfachen ewigen Gelübden gleichgestellt worden sind.
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