Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. Jänner 1981 über die Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu den Cayman-Inseln
Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht:
Auf den Cayman-Inseln genießen Marken von Unternehmen mit dem Sitz in Österreich denselben Schutz wie Marken von Unternehmen mit dem Sitz auf den Cayman-Inseln.
Marken von Unternehmen, die ihren Sitz auf den Cayman-Inseln haben, genießen daher in Österreich den Schutz des Markenschutzgesetzes 1970.
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