Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 10. September 1982 über die Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 auf Unternehmen mit dem Sitz auf Taiwan
Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht:
Auf Taiwan genießen Marken von Unternehmen mit dem Sitz in Österreich denselben Schutz wie Marken von Unternehmen mit dem Sitz auf Taiwan.
Marken von Unternehmen, die ihren Sitz auf Taiwan haben, genießen daher in Österreich den Schutz des Markenschutzgesetzes 1970.
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