Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 4. Dezember 1987 über die Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zum Königreich Saudi Arabien

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1988-01-30
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1999-07-22
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht:

Im Königreich Saudi Arabien genießen Marken von Unternehmen mit dem Sitz in Österreich denselben Schutz wie Marken von Unternehmen mit dem Sitz im Königreich Saudi Arabien.

Marken von Unternehmen, die ihren Sitz im Königreich Saudi Arabien haben, genießen daher in Österreich den Schutz des Markenschutzgesetzes 1970.

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