Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 2. Juli 1990 betreffend das Emblem und die Flagge der Organisation der afrikanischen Erdöl-Produzenten (African Petroleum Producers' Association - APPA)

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1990-08-04
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem und die Flagge der Organisation der afrikanischen Erdöl-Produzenten (African Petroleum Producers' Association, APPA), die in der Anlage dargestellt sind, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Anlage

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.