Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, in der Fassung BGBl. Nr. 351/1979, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 37/1990) hinterlegt:
Staaten Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde
Monaco................................... 27. September 1991
Portugal................................. 14. Oktober 1991
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