Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bezeichnungen, die Flagge und das Emblem mit Abkürzungen der Bezeichnungen des Weltpostvereines Amerikas, Portugals und Spaniens

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1991-12-11
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen des Weltpostvereins Amerikas, Portugals und Spaniens in vier Sprachen, die Flagge sowie dessen Emblem mit Abkürzungen der Bezeichnungen in vier Sprachen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Anlage 1

Anlage 2

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