Bundesgesetz über die Revision von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 – GenRevG 1997)
Artikel 11
Schlussbestimmungen
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 71/2009, zu den §§ 4, 7 und 9, BGBl. I Nr. 127/1997)
§ 2. Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsenotierten Gesellschaften, ABl. Nr. L 184 vom 14.7.2007, S. 17, umgesetzt.
Artikel 15
Umsetzungshinweis
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 43/2016, zu den §§ 2, 3, und 9, BGBl. I Nr. 127/1997)
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2014/56/EU Richtlinie 2014/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, ABl. Nr. L 158 vom 27.05.2014 S. 196 umgesetzt.
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