Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, geschlossen in Lugano am 16. September 1988

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1998-01-09
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Island am 22. September 1997 nachstehende Erklärung zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, geschlossen in Lugano am 16. September 1988 (BGBl. Nr. 448/1996, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 192/1997) abgegeben:

„Kapitel III des Gesetzes über Arrest und gerichtliche Verfügungen (lög um kyrrsetningu og lögbann), auf welches sich Art. 54a Z 7 des genannten Übereinkommens bezieht, wurde aufgehoben und durch Kapitel IV des Gesetzes über Arrest und gerichtliche Verfügungen (lög um kyrrsetningu og lögbann) Nr. 31 vom 23. April 1990 ersetzt, welches mit 1. Juli 1992 in Kraft getreten ist.''

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