Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 25. November 1959 überweitere Beitritte und Ratifikationen zum Zollabkommen über Behälter
Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Zollabkommen über Behälter samt Unterzeichnungsprotokoll vom 18. Mai 1956, BGBl. Nr. 22/1958, ratifiziert beziehungsweise sind diesem beigetreten:
Datum der Hinterlegung
Staaten: der Ratifikations- bzw.
Beitrittsurkunde:
Frankreich 20. Mai 1959
Kambodscha 4. August 1959
Schweden 11. August 1959
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