Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 10. August 1978 über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Jugoslawien

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1978-08-15
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1989-10-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 1
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 des Straßenverkehrsbeitragsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1978, wird zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung verordnet:

§ 3 Abs. 3 des Straßenverkehrsbeitragsgesetzes ist für Güterbeförderungen, die mit Fahrzeugen mit jugoslawischen Kennzeichen im Transitverkehr durch Österreich durchgeführt werden, nicht anzuwenden.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.