Bundesgesetz vom 16. Juni 1982 betreffend die Abtretung des Geschäftsanteils des Bundes an der Allgemeines Krankenhaus Wien, Planungs- und Errichtungs-Gesellschaft m. b. H

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1982-07-01
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den bundeseigenen Geschäftsanteil an der Allgemeines Krankenhaus Wien, Planungs- und Errichtungs-Gesellschaft m.b.H., der einer Stammeinlage von 10 Millionen Schilling entspricht, an die VOEST-ALPINE Aktiengesellschaft zu einem Abtretungspreis von 10 Millionen Schilling zu übertragen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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