Bundesgesetz vom 16. Dezember 1987 betreffend Veräußerung des Bundesanteils an der Bergbahnen Uttendorf-Weißsee Gesellschaft m. b. H

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1988-01-16
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Bergbahnen Uttendorf-Weißsee Gesellschaft m. b. H. im Nominale von 185 Mio S um 1 S zu veräußern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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