Bundesgesetz vom 27. September 1988 über die Veräußerung des Bundesanteiles iHv 50% an der Österreichischen Sprengmittel Vertriebsgesellschaft m. b. H

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1988-10-21
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Artikel 1

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Bundesanteil an der Österreichischen Sprengmittel Vertriebsgesellschaft m. b. H. in Höhe von 50% zu veräußern.

Artikel 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes wird der Bundesminister für Finanzen betraut.

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