Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 31. Oktober 1989 über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Jugoslawien
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 des Straßenverkehrsbeitragsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1978, wird zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung verordnet:
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 10. August 1978, BGBl. Nr. 423, über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Jugoslawien wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. November 1989 in Kraft.
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