Bundesgesetz vom 16. März 1989 betreffend Veräußerung der Bundesaktien an der Erste Wiener Hotel AG sowie von unbeweglichem Bundesvermögen
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die Aktien des Bundes an der Erste Wiener Hotel AG im Nominale von 49 719 000 S um 510 Millionen Schilling und die Liegenschaft EZ 737, KG Innere Stadt Wien, bestehend aus dem Grundstück Nr. 1277/1, um 19 Millionen Schilling zu veräußern.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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