Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich desZollabkommens über Behälter

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1994-05-11
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Zollabkommen über Behälter (BGBl. Nr. 22/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 178/1975) gebunden zu erachten:

Antigua und Barbuda am 25. Oktober 1988

Salomonen am 3. September 1981

Slowakei mit Wirksamkeit vom

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1.

Jänner 1993

```

Slowenien mit Wirksamkeit vom

```

25.

Juni 1991

```

Tschechische Republik mit Wirksamkeit vom

```

1.

Jänner 1993

```

Die Slowakei und die Tschechische Republik haben den von der

ehemaligen Tschechoslowakei abgegebenen Vorbehalt *1) erneuert.

```

```

*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 101/1964

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