Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes (2. Liquiditätsverordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1995-07-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1996-02-29
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 25 Abs. 7 Z 2 des Bankwesengesetzes (BWG), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 383/1995, wird verordnet:

§ 1. Der in § 25 Abs. 7 Z 2 BWG genannte Satz wird von 10 vH auf 7,5 vH gesenkt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1995 in Kraft.

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