Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes (2. Liquiditätsverordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 25 Abs. 7 Z 2 des Bankwesengesetzes (BWG), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 383/1995, wird verordnet:
§ 1. Der in § 25 Abs. 7 Z 2 BWG genannte Satz wird von 10 vH auf 7,5 vH gesenkt.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1995 in Kraft.
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