Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes (3. Liquiditätsverordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 25 Abs. 7 Z 2 des Bankwesengesetzes (BWG), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 383/1995, wird verordnet:
§ 1. Der in § 25 Abs. 7 Z 2 BWG genannte Satz wird mit 6 vH festgesetzt.
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 1996 in Kraft.
(2) Die 2. Liquiditätsverordnung, BGBl. Nr. 410/1995, tritt mit Ablauf des 29. Februar 1996 außer Kraft.
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