Bundesgesetz betreffend Veräußerung des Bundesanteils an der Österreichische Weinmarketingservicegesellschaft m.b.H

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1996-08-01
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Österreichische (Anm.: richtig: Österreichischen) Weinmarketingservicegesellschaft m.b.H. im Nominale von 510 000 S um 510 000 S zu veräußern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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