Bundesgesetz über die Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Bundesvermögen

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1997-12-30
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über bewegliches und unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.

In Oberösterreich

Verkauf zu Schilling

(Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr sowie Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten)

Grundstücke Nr. 1512/14 Baufläche und Nr. 1513/7 Baufläche, inneliegend in EZ 2767

Grundbuch 45203 Linz samt dem auf Grundstück Nr. 1513/7 befindlichen Objekt der

Bundesstaatlichen Studienbibliothek Linz, Schillerplatz 2, 4020 Linz, einschließlich des

vorhandenen Inventars 130 000 000 S

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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